Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 75 vom 14.12.2000 Seite 1571 bis 1588

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2000 - Bundeshaushalt -
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2000 - Bundeshaushalt -

Finanzministerium

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2000
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 17.11.2000 -

I D 3 - 0071 - 25.2

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.10.2000 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2000 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden Nr. 43 vom 09.11.2000 veröffentlicht worden. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1. Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2000 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 11. Dezember 2000 zuzuleiten sind, da bei später eingehenden Anordnungen nicht sichergestellt werden kann, dass sie noch zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres 2000 ausgeführt werden,

2. in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium

MBl. NRW. 2000 S. 1587