Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 70 vom 21.11.2000 Seite 1409 bis 1430

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

II.

Innenministerium

Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums v. 13.10.2000
- V B 5/20 (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

128,00 DM

gehobenen Dienst

99,00 DM

mittleren Dienst

78,00 DM

einfachen Dienst

58,00 DM

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt

Anlage, pdf.file

MBl. NRW. 2000 S. 1413