Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 73 vom 29.11.2000 Seite 1527 bis 1556

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren, Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen
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Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren, Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen

Landschaftsverband Rheinland

Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau,
Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren,
Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 24.10.2000

Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vom 01. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime vom 21. Dezember 1995 (GV. NRW 1996, S. 60) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime veröffentlicht.

1
Rhein. Heilpädagog. Heim Bedburg-Hau

1.1
Mitglieder der Werkleitung sind:

Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Ltd. Landesverwaltungsdirektor Wilhelm Goebels

Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Peerenboom

1.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:

Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Gabriele Kepser

Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Verwaltungsangestellter Karl-Heinz Pillen

2
Rhein. Heilpädagogisches Heim Bonn

2.1
Mitglieder der Werkleitung sind:

Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Gerald Schueler

Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Wilfried Wieland

2.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:

Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Psychologe Reinhold Braun

Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Volkswirt Bernd Jung

3
Rhein. Heilpädagogisches Heim Düren

3.1
Mitglieder der Werkleitung sind:

Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen

Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns

Weiterer fachlicher Werkleiter und fachlicher Leiter der Betriebsstelle Euskirchen:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs

3.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:

Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs

Vertretung des weiteren fachl. Werkleiters und fachl. Leiters der Betriebsstelle Euskirchen:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen

Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes
Betriebswirt Hans-Theo Balsam

4
Rhein. Heilpädagogisches Heim Langenfeld

4.1
Mitglieder der Werkleitung sind:

Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Pädagoge Woldemar Hesse

Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Karl-Heinz Meyer

4.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:

Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Gertrud Meuser

Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Henning Rose

5
Rhein. Heilpädagogisches Heim Viersen

5.1
Mitglieder der Werkleitung sind:

Erste Werkleiterin und fachliche Leiterin des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Ida Nottelmann

Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Betriebswirt Josef M. Funken

5.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:

Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Adelheid Niehaus

Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Verwaltungsangestellter Hans-Walter Dörnbrack

6
Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen Landesrat.

Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:

- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 6.000 DM,

- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 200.000 DM,

- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 200.000 DM bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1 Mio. DM überschreiten,

- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.

Das Formerfordernis nach § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).

7
Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung,

soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.

7.1
Zuständigkeit der Werkleitung

In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der Rheinischen Heilpädagogischen Heime gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Erste Werkleiterin bzw. den Ersten Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten.

Die Betriebsstelle Euskirchen des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren kann, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die nur diese Betriebsstelle betreffen, durch die weitere fachliche Werkleiterin bzw. den weiteren fachlichen Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten werden.

Die Mitglieder der Werkleitung können durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.

Die Werkleitung entscheidet u.a. über:

- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 200.000,00 DM bei kurzfristigen Investitionen,

- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu

200.000,00 DM,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 6.000,00 DM.

7.2
Zuständigkeit des Kaufmännischen Werkleiters - gleichzeitig Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes
-

Ist der Kaufmännische Werkleiter - gleichzeitig Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes - allein zuständig (§ 5 Absatz 3, 1. Satz der Betriebssatzung in Verbindung mit § 8 der Dienstanweisung für die Werkleitungen), kann er die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:

Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau:

- ohne Einschränkung

Kaufmännischer Werkleiter Andreas Peerenboom

- bis zu 50.000,- DM

Sachgebietsleiter Karl-Heinz Pillen

bei Abwesenheit von Herrn Peerenboom ohne Einschränkung

- bis 3.000,- DM im Pflegekostenbereich

Horst Duenbostell

- bis 3.000,- DM im Beschaffungsbereich

Edgar Huth und Frank Ludwig

Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn:

- ohne Einschränkung

Kaufmännischer Werkleiter Wilfried Wieland

- bis zu 50.000,00 DM

Sachgebietsleiter Bernd Jung,

bei Abwesenheit von Herrn Wieland ohne Einschränkung.

- bis zu 50.000,00 DM

Sachgebietsleiterin Iris Mamadi

- bis 3.000,00 DM

Karin Oster

- bis 3.000,00 DM

Martina Juchem

- bis 1.000,00 DM

Renata Rekowski und Gerlinde Hauptmann

Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Düren:

- ohne Einschränkung

Kaufmännischer Werkleiter Jörg Schürmanns

- bis zu 50.000 DM

Sachgebietsleiter Hans-Theo Balsam,

bei Abwesenheit von Herrn Schürmanns ohne Einschränkung

- bis 2.000,00 DM

Sachgebietsleiterin Roswitha Kant

- bis 1.000,00 DM

Frau Rosemarie Eßer,
Frau Gerda Muschenich,
Herr Bernd Pauli und
Herr Andreas Seidelmeyer

Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld:

- ohne Einschränkung

Kaufmännischer Werkleiter Karl-Heinz Meyer

- bis zu 50.000 DM

Sachgebietsleiter Henning Rose,

bei Abwesenheit von Herrn Meyer ohne Einschränkung

- bis zu 5.000,00 DM

Barbara Kaus

Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen:

- ohne Einschränkung

Kaufmännischer Werkleiter Josef M. Funken

- bis zu 50.000 DM

Sachgebietsleiter Hans-Walter Dörnbrack,

bei Abwesenheit von Herrn Funken ohne Einschränkung.

- bis 3.000,00 DM im Beschaffungs- und Instandhaltungsbereich

Frau Helga Vehres und
Herr Hubert Juchem

- bis 1.000,00 DM im Pflegekostenbereich

Frau Helga Hoffmann und
Herr Wolfgang Scheibe

Köln, den 24.10.2000

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
E s s e r

MBl. NRW. 2000 S. 1554