Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 75 vom 14.12.2000 Seite 1571 bis 1588

Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft
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Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft

651

Bürgschaften
des Landes Nordrhein-Westfalen
für die Wirtschaft und die freien Berufe
sowie die Land- und Forstwirtschaft

RdErl. d. Finanzministeriums
vom 6. 11. 2000

- VV 4724 - 1 - 1 - III A 1 -

Im RdErl. d. Finanzministers v. 11.8.1988 (SMBl. NRW 651) wird Absatz 1 der Nr. 2.2 der Vorbemerkungen zu den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft durch den nachstehenden Text ersetzt.

Die Richtlinien sind der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 88 Abs. 3 des EG-Vertrages mitgeteilt und von dieser mit bestimmten Maßgaben gebilligt worden. Die zur Zeit geltenden, vom Land zu beachtenden Maßgaben (beihilferechtliche Vorgaben der Kommission für staatliche Beihilfen in Form von Bürgschaften und Garantien) ergeben sich aus dem bundeseinheitlichen Prüfraster in der jeweils gültigen Fassung.

MBl. NRW. 2000 S. 1573