Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 45 vom 25.7.2001 Seite 961 bis 974

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2001
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2001

Innenministerium
Finanzministerium

II.

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV)
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2001

Gem. RdErl. d. Innenministeriums - III B 2 - 54.10.10 - 2113/01 -
u. d. Finanzministeriums - KomF - 1401 - 2001 - IV B 3 - v. 21.6.2001

Gemäß § 37 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2001 vom 03. April 2001 (GV. NRW. S. 172) geben wir die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2001 gewährt werden sollen.

Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2001, pdf.file

MBl. NRW. 2001 S. 962