Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 10 vom 16.2.2001 Seite 237 bis 260

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage6
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe

2170

Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung
von Einrichtungen freier gemeinnütziger
und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
v. 8.1. 2001 - 326 - 5610.1

Mein RdErl. v. 07.07.1995 (SMBl. NRW. 2170) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.1 werden die Nummern 1.12 und 1.13 ersatzlos gestrichen.

2.
Nummer 2.4 erhält folgende Fassung:
"Erst- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungsgegenständen."

3.
Nummer 3.1 erhält folgende Fassung:
"Juristische Personen des privaten Rechts sowie Kirchen und Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen, sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind, der der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehört."

4.
Nummer 3.2 entfällt.

5.
Nummer 3.3 wird Nummer 3.2.

6.
Nummer 4.3 entfällt.

7.
Nummer 4.4 wird Nummer 4.3 und erhält folgende Fassung:
"Für die Gewährung von Zuwendungen nach Nummer 2.4 müssen Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsverträge mit den Eigentümern über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden. Ein Wechsel der Liegenschaft innerhalb dieses Zeitraums ist zulässig. Zum Zeitpunkt der Bewilligung muss jedoch ein Pacht-, Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag über mindestens 3 Jahre abgeschlossen sein."

8.
In Nummer 5.2 wird nach dem 2. Spiegelstrich eingefügt:
"- Fehlbedarfsfinanzierung bei Werkstätten für Behinderte"

9.
In Nummer 5.211, Satz 1, werden die Wörter "bzw. Bett" nach dem Wort "Platz" ersatzlos gestrichen.
Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.

10.
Nach Nummer 5.212 wird folgende Nummer eingefügt:
"5.213: für Fehlbedarfsfinanzierung
bis zu 50 v.H."

11.
In Nummer 5.31 wird in Satz 1 nach "2.3" eingefügt: "mit Ausnahme für Werkstätten für Behinderte".

12.
In Nummer 5.32 wird nach "2.4" eingefügt "und bei Maßnahmen nach den Nrn 2.1 - 2.3 bei Werkstätten für Behinderte".

13.
In Nummer 5.4 wird die Aufzählung nach "legen." wie folgt ersetzt:

"300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung (mit Ausnahme der Kostengruppe 620)
700 Baunebenkosten (mit Ausnahme der Kostengruppen 750 und 760)"

14.
In Nummer 6 erhält der zweite Spiegelstrich folgende Fassung:
"5 Jahre bei Erst- und Ergänzungsbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen für Werkstätten für Behinderte, im übrigen 10 Jahre".

15.
In Nummer 7.211 wird in Satz 2 das Wort "Anteilfinanzierung" durch die Wörter "Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung" ersetzt.

16.
In Nummer 7.211, Satz 3 wird nach dem Wort "legt" das Wort "mir" ersatzlos gestrichen.

17.
Nach Nummer 7.222 wird folgende Nummer neu eingefügt:
"7.223 für Bau- und Ausstattungsvorhaben für Werkstätten für Behinderte nach dem Muster der Anlage 6."

18.
Nach Nummer 7.24 wird folgende Nummer neu eingefügt.
"7.25: Die Nummern 7.23 und 7.24 gelten nicht für Werkstätten für Behinderte."

19.
Nummer 9 wird wie folgt geändert:
Die Richtlinienänderungen und - ergänzungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 238