Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 15 vom 15.3.2001 Seite 367 bis 394

Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen

2160

Einführung einer bundeseinheitlichen
Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
in Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v.30.1.2001 - IV B 4 - 1207.14

Mein RdErl. v. 16.12.1999 (SMBl. NRW.2160)wird in Nummer 3.5 nach der E-mail-Adresse wie folgt ergänzt:

"Dem o.a. Antragsformular ist folgender vom Antragsteller zu unterschreibender Text auf einem Beiblatt beizufügen:

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die Angabe der Daten auf dem Antragsformular ist freiwillig. Allerdings ist es ohne eine Angabe der Daten nicht möglich, Ihnen die gewünschte Jugendleiter/in-Card auszustellen. Von diesen Daten werden Ihr Name und Ihre Anschrift und die des Trägers der Jugendarbeit sowie die Nummer und Gültigkeitsdauer der Card in einer Liste beim örtlich zuständigen Jugendamt für die Dauer von drei Jahren gespeichert. Sie können jederzeit Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und unter Rückgabe der Jugendleiter/in-Card die Löschung Ihrer Daten beim örtlich zuständigen Jugendamt verlangen."

MBl. NRW. 2001 S. 380