Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 16 vom 20.3.2001 Seite 395 bis 408

Hygiene-Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen
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Hygiene-Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen

2127

Hygiene-Richtlinien
für die Anlage und Erweiterung
von Begräbnisplätzen

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit v. 7.2.2001 - III B 3 - 1400.4

Der RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 21.8.1979 (SMBl. NRW. 2127) wird wie folgt geändert:

1.
Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung:

"Zur Verhütung von Infektionskrankheiten bei Menschen weise ich unter Bezug auf § 1 und § 16 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I. S. 1045) sowie auf § 34 Wasserhaushaltsgesetz - WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632), für die gutachterliche Stellungnahme der unteren Gesundheitsbehörde nach

§ 17 Abs. 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 19 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 17. Dezember 1997 (GV. NRW. S. 431) auf folgendes hin:"

2.
in Nr. 1.3 werden die Wörter "des Gesundheitsamtes" durch die Wörter" der unteren Gesundheitsbehörde", die Wörter "das Geologische Landesamt Nordrhein-Westfalen" durch die Wörter "den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen -Landesbetrieb -" ersetzt,

3.
in Nummer 1.4 werden nach dem Wort "Bäume," die Wörter "wintergrüne Hecken oder" eingefügt,

4.
in Nummer 3.3 werden die Wörter "Staatlichen Amts für Wasser- und Abfallwirtschaft" durch die Wörter "zuständigen Staatlichen Umweltamts" ersetzt,

5.
in Nummer 5.4 werden die Wörter "des Gesundheitsamtes" ersetzt durch die Wörter "der unteren Gesundheitsbehörde" und

6.
Nummer 6.1 wird wie folgt gefasst: "Die untere Gesundheitsbehörde wirkt darauf hin, dass jede Friedhofsanlage mit einer Leichenhalle ausgestattet ist."

MBl. NRW. 2001 S. 402