Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 19 vom 30.3.2001 Seite 459 bis 470

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie

I.

20020

Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
v. 23.1.2001 - 114 - 0102

1
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf

1.1
die Bezirksregierungen

1.2
die Versorgungsämter

1.3
die Versorgungskuranstalten

1.4
die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge

1.5
die Landesanstalt für Arbeitsschutz

1.6
die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz

übertragen.

Ist bei den unter 1.2 bis 1.6 genannten Behörden ein juristischer Dezernent oder eine juristische Dezernentin nicht bestellt, wird die Vertretung durch die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung wahrgenommen.

Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.

2
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:

"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, dieses vertreten durch ........".

3
Diese Regelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 460