Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 39 vom 4.7.2001 Seite 859 bis 876

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO -
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Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO -

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Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Verordnung über bautechnische Prüfungen
- VV BauPrüfVO -

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 14.5.2001 - II A 2 - 111

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 8.3.2000 (MBl. NRW. S. 478) wird wie folgt geändert:

1.
In der Anlage I/1 Blatt 2 Nr. 15 und Blatt 3 Nr. 9 wird die Angabe "DM" durch die Angabe "€" ersetzt.

2.
In der Anlage I/2 Blatt 2 Nr. 7 wird die Angabe "DM" durch die Angabe "€" ersetzt.

3.
In der Anlage I/3 wird in dem Abschnitt "Genaue Bezeichnung des Vorhabens" in der Spalte "Herstellungskosten einschließlich Montagekosten und Umsatzsteuer" die Angabe "DM" durch die Angabe "€" ersetzt.

4.
In der Anlage I/8 Blatt 4 Nr. 7 "Betriebsform" werden in den Zeilen "Jahreseinkünfte aus Haupterwerb" und "Jahreseinkünfte aus Nebenerwerbsbetrieb" die Angaben "DM" durch die Angaben "€" ersetzt.

5.
In der Anlage II/1 wird in der Überschrift der Spalte 9 "Rohbausumme Herstellungskosten" die Angabe "(DM)" durch die Angabe "(€)" ersetzt.

Die Änderungen treten am 01.01.2002 in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 860