Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 53 vom 5.10.2001 Seite 1077 bis 1084

Vereinfachtes Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte
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Vereinfachtes Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte

20531

Vereinfachtes Verfahren
zur Bearbeitung ausgewählter Delikte

RdErl. d. Innenministeriums v. 8. 8. 2001
- IV D 1/C 2 - 6533/2706

Mein RdErl. v. 4.3.1994 (SMBl. NRW 20531) wird mit Wirkung vom 1.1.2002 wie folgt geändert:

1.
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

"Die zu verwendenden Vordrucke (Strafanzeige - V -, Folgeblatt zur Strafanzeige - V -, Beschuldigtenanhörung - V - und Zeugenanhörung - V -) werden durch die Vordruckkommisson der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen konzipiert."

2
Anlage 1 (Dienstanweisung für das "Vereinfachte Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte") wird wie folgt geändert:

2.1
In Nummer 2.2 werden in Absatz 1 zweiter Anstrich die Angabe "50,- DM" durch die Angabe "25 Euro" und die Angabe "200,- DM" durch die Angabe "100 Euro" ersetzt.

2.2
In Nummer 2.3 werden in Absatz 1 zweiter Anstrich die Angabe "50 und 500 DM" durch die Angabe "25 und 250 Euro" und die Angabe "200 und 500 DM" durch die Angabe "100 und 250 Euro" ersetzt.

2.3
Nummer 4.2 erhält folgende Fassung:

"Jede Anzeige ist in dem Vorgangsverwaltungssystem zu erfassen."

2.4
Nummer 5 entfällt.

Im Einvernehmen mit dem Justizministerium.

MBl. NRW. 2001 S. 1078