Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 53 vom 5.10.2001 Seite 1077 bis 1084

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 23. 7. 2001 - IV - 5 - 564

Mein RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 24.02.2000 - IV A 4 - 564 - (SMBl. NRW. 74) wird wie folgt geändert:
1
In Nummer 1.1.2 wird das Wort "ausgehen" gestrichen.

2
In Nummer 2.1 wird nach dem Wort "sind" ein ":" angefügt.

3
Die Nummer 2.1.1 wird wie folgt neu gefasst:
"Geeignete Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts im Einzelfall, um festzustellen, ob durch die einzelne altlastverdächtige Fläche oder Altlast schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, welcher Art diese Gefahren sind und welches Ausmaß sie haben (Gefährdungsabschätzung),"

4
Die Nummern 2.1.1.1 und 2.1.1.2 werden nach der Nr. 2.1.1 neu eingefügt:

"2.1.1.1
einschließlich der Vervollständigung, Aufbereitung und Auswertung von Daten, Tatsachen und Erkenntnissen aus schriftlichen und sonstigen Quellen durch einen besonders sachkundigen Dritten, soweit dies im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nach § 9 BBodSchG erforderlich ist,

2.1.1.2
im Falle von Zuwendungen nach Nummer 1.1.2 auch Untersuchungen und Bewertungen im Hinblick auf schädliche Bodenveränderungen, soweit für das Gebiet des einzelnen Bebauungsplans tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast und das Vorliegen schädlicher Bodenveränderungen bestehen."

5
Die Nummer 2.1.2 wird wie folgt neu gefasst:

"Sanierungsuntersuchungen im Sinne von § 13 BBodSchG, einschließlich notwendiger örtlicher Zusatzuntersuchungen."

6
Die Nummern 2.1.3 und 2.1.4 werden nach Nr. 2.1.2 neu eingefügt:

"2.1.3
Sanierungspläne im Sinne von § 13 sowie die Erstellung oder Ergänzung eines Sanierungsplans nach §14 BBodSchG durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG.

2.1.4
Planung und Durchführung von Arbeitschutzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach
Nummer 2.1 und 2.2 notwendig sind."

7
In der Nummer 2.2.1.2 werden die Worte "vergleichbare Schutzvorkehrungen" durch die Worte "geeignete Sicherungsmaßnahmen" ersetzt.

8
In der Nummer 2.2.1.3 wird das Wort "Schaffung" durch das Wort "Herstellung" ersetzt.

9
Die Nummer 2.2.1.4 wird wie folgt neu gefasst:

"Chemische, physikalische oder sonstige Behandlung zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe sowie nachgewiesener Ausgaben für die gemeinwohlverträgliche Beseitigung der dabei entstehenden Abfälle und Abwässer, ausgenommen regelmäßige Bodenbehandlung sowie der Betrieb von Einrichtungen zur Behandlung von Gasen, Sickerwasser oder sonst verunreinigtem Wasser, soweit dieser einen Zeitraum von zwei Jahren überschreitet."

10
Die Nummer 2.2.1.5 (alt) wird zur Nummer 2.2.1.6.

11
Die Nummer 2.2.1.6 (alt) wird zur Nummer 2.2.1.5 (neu); außerdem werden die Worte "von Bodenverunreinigungen und Ablagerung, sofern" durch die Worte "schadstoffhaltiger Böden, Bodenmaterialien oder sonstiger Materialien und deren Umlagerung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung, soweit" ersetzt.

12
In Nummer 2.2.2.1 wird das Wort "Einzelmaßnahme" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt.

13
In Nummer 2.2.2.2 wird das Wort "Schaffung" durch das Wort "Herstellung" und das Wort "Einrichtungen" durch das Wort "Überwachungseinrichtungen" ersetzt.

14
In der Nummer 4.1 werden nach dem Wort "dass" die Worte "notwendige und geeignete" eingefügt und im folgenden Teil des Satzes die Worte "soweit notwendig" ersatzlos gestrichen.

15
In der Nummer 4.3.1 werden die Worte " nach der bestehenden Nutzung" durch die Worte "auf Grund der Pflichten nach § 4 BBodSchG" ersetzt.

16
In der Nummer 4.4.3 werden die Worte "Verunreinigungen des Bodens oder des Untergrundes" durch die Worte "eine Altlast" ersetzt.

17
In der Nummer 4.4.4 wird das Wort "Verunreinigung" durch das Wort "Bodenverunreinigung" ersetzt.

18
In der Nummer 4.7 wird nach den Zahlen "2.1.1 - 2.2.3" das Komma gestrichen. Nach dem Wort "Nummer" wird die Zahl "4.3.3.3 und" eingefügt. Nach dem Wort "Ordnungspflichtigen" werden die Worte "oder eines Dritten (insbesondere eines Käufers)" eingefügt.

19
In der Nummer 4.7.1 wird das Wort "Gefahrenabwehr" durch die Worte "Gefahrenermittlung und -abwehr" ersetzt. Nach em Wort "Gemeinde (GV)" werden die Worte "als Alleineigentümer des Grundstückes oder" eingefügt.

20
Die Nummer 5.2 wird wie folgt neu gefasst:

"Anteilsfinanzierung, Fördersatz 80 v. h. (Bemessungsgrundlage abgerundet auf volle Tausend EUR)

Bagatellgrenze: 20 000 EU (Zuwendung)

21
In der Nummer 5.4.1.1 wird nach der Zahl "2" ein Punkt angefügt.

22
In der Nummer 5.4.1.2 werden die Worte "und für Projektleitung" durch die Worte ", für die Projektleitung und die Projektsteuerung" ersetzt.

23
In der Nummer 5.4.1.3.wird die Zahl "10 000 DM" durch die Zahl "5000 EUR" ersetzt. Die Worte "bis 31.12.2001, ab dem 01.01.2002 5000 EUR (Zuwendung)" werden gestrichen.

24
In der Nummer 5.4.1.5 wird die Zahl "10 000 DM" durch die Zahl "5000 EUR" ersetzt. Die Worte "bis 31.12.2001, ab dem 01.01.2002 5000 EUR (Zuwendung)" werden gestrichen.

25
In der Anlage 1 werden nach der Ziffer 8.9 als neue Zwischenüberschrift die Worte "für Maßnahmen nach der Nr. 2.1.2" eingefügt.

26
In der Anlage 2 "II. Nebenbestimmungen Ziffer 3." werden nach dem Wort "Ordnungspflichtigen" die Worte "oder Dritten" eingefügt."

27
In der Anlage 2 Teil III Hinweise wird nach der Ziffer 3. als neue Ziffer 4. eingefügt: "4. Bei der Vergabe von Ingenieur- und Gutachterleistungen ist der RdErl. des Ministeriums für Umwelt Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.6.1996 - IV B 3 - 5021 - 6799/III B 7 - 401-19546 (SMBl. 772) - Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was) - in Verbindung mit dem RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 26.9.1997 - IV B 3 - 5021 - 6799/III B 7 - 401-19546 (SMBl. 772) - Erläuterungen zum Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was) - zu beachten".

28
In der Anlage 3 Teil II Nebenbestimmungen Ziffer 3. werden nach dem Wort "Ordnungspflichtigen" die Worte "oder Dritten" eingefügt.

29
In der Anlage 3 Teil III Hinweise wird die Ziffer 5. wie folgt neu gefasst: "Bei der Vergabe von Ingenieur- und Gutachterleistungen ist der RdErl. des Ministeriums für Umwelt Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.6.1996 - IV B 3 - 5021 - 6799/III B 7 - 401-19546 (SMBl. 772) - Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was) - in Verbindung mit dem RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 26.9.1997 - IV B 3 - 5021 - 6799/III B 7 - 401-19546 (SMBl. 772) - Erläuterungen zum Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was) - zu beachten."

30
In den Anlagen 1 bis 5 sind alle "DM/" und "Deutsche Mark" zu streichen.

31
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 1079