Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 59 vom 19.10.2001 Seite 1213 bis 1218

Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Vom 12. Mai 2001
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Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Vom 12. Mai 2001

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Gebührenordnung
der Zahnärztekammer Nordrhein
Vom 12. Mai 2001

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 12. Mai 2001 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes - HeilBerG - in der Fassung der Bekannt-machung vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403) die nachstehende Änderung der Gebührenordnung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. August 2001 - III B 3 - 0810.64.2 genehmigt worden ist.

Der Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 19. April 1997, geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 2.12.2000) wird ab dem 1. Januar 2002 wie folgt geändert bzw. angepasst:

1.
In Tarifstelle 1.1 werden die Untergliederungen

a) in eigener Praxis

DM 200,--

b) in sonstigen Stellen

DM 100,--

gestrichen und der Betrag für die Tarifstelle 1.1
auf € 110,-- festgelegt.

2.
Der Betrag für die Tarifstelle 1.2
von DM 500,-- wird ersetzt durch den Betrag € 280,--.

3.
Der Betrag für die Tarifstelle 1.3
von DM 30,-- wird ersetzt durch den Betrag € 20,--.

4.
Die Beträge für die Tarifstelle 2.1
von DM 20,-- bis 1.500,-- werden ersetzt durch
die Beträge € 25,-- bis 1.000,--.

5.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.1.1
von DM 50.-- wird ersetzt durch den Betrag € 35,--.

6.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.1.2
von DM 50,-- wird ersetzt durch den Betrag € 35,--.

7.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.1.3
von DM 50,-- wird ersetzt durch den Betrag € 35,--.

8.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.2
von DM 130,-- wird ersetzt durch den Betrag € 70,--.

9.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.3
von DM 300,-- wird ersetzt durch den Betrag € 160,--.

10.
Der Betrag für die Tarifstelle 3.3.1
von DM 100,-- wird ersetzt durch den Betrag € 70,--.

11.
Im Text zu Tarifstelle 4.1 wird angefügt ",soweit nicht gebührenfrei",
und die Beträge für die Tarifstelle 4.1
von DM 0,-- bis 500,-- werden ersetzt durch die Beträge € 25,-- bis 500,--.

12.
Die Tarifstellen 5, 5.1 und 5.2 erhalten folgende Neufassung:

" 5 "Offene Baustein Fortbildung" zur Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin (ZMP) bzw. zur Zahnmedizinischen Fachhelferin (ZMF)

5.1 Aufnahmeprüfung Baustein 4

€ 50,--

5.2 Veranstaltungen, Kurse, Seminare

€ 100,-- bis 450,--

5.3 Theoretische bzw. praktische Prüfungen

€ 50,-- bis 100,--".

13.
Nach der Tarifstelle 5.3 werden neu die Tarifstellen

6 Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungshelferin (ZMV)

6.1 Aufnahmeprüfung

€ 50,--

6.2 Lehrgangsgebühren

€ 2.250,--

6.3 Abschlußprüfung

€ 200,--"

angefügt.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 1. August 2001

Ministerium
für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 3 - 0810.64.2 -

Im Auftrag

( Dr. S c h i f f e r s )

Die vorstehende Änderung der
Gebührenordnung der Zahnärztekammer
Nordrhein wird hiermit ausgefertigt.

Düsseldorf, den 22.08.2001

Dr. Peter E n g e l
Präsident

MBl. NRW. 2001 S. 1214