Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 61 vom 24.10.2001 Seite 1239 bis 1250

Personalagentur Verfahrensregelungen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
 

Personalagentur Verfahrensregelungen

I.

203000

Personalagentur
Verfahrensregelungen

RdErl. d. Finanzministeriums
v. 24. 9. 2001 - P 1400 - 22 - VI/6

Der RdErl. des Arbeitsstabes Aufgabenkritik/Personalagentur vom 28.03.2001 - P 1400 - 22 - PA - (MBl. NRW. 2001 S. 590) wird wie folgt geändert:

1

Die Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1
Zielsetzung/Auftrag

Die Personalagentur arbeitet ressortübergreifend mit dem Ziel, die Ressorts bei der Umsetzung des von der Landesregierung beschlossenen Konzeptes zum Stellenabbau und zur Einsparung von Personalkosten zu unterstützen. Dabei soll das vorhandene Personal aus den Bereichen, in denen ein Stellenabbau notwendig ist, in die Bereiche versetzt werden, in denen Bedarf besteht.

Innerhalb der Landesverwaltung wird somit ein ressortübergreifender Arbeitsmarkt geschaffen.

Darüber hinaus sollen die Beschäftigten der Landesverwaltung vermittelt, gefördert und bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützt werden, die an anderen Verwendungen interessiert sind.

Die Personalagentur ist in die Abteilung VI des Finanzministeriums eingebunden.

2
Die Anlagen sind entsprechend der organisatorischen Änderung anzupassen.

Anlage 1, pdf.file

Anlage 2, pdf.file

Anlage 3, pdf.file

MBl. NRW. 2001 S. 1240