Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 70 vom 20.11.2001 Seite 1371 bis 1388

Rechnungslegungserlass 2001 - Bundeshaushalt -
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Rechnungslegungserlass 2001 - Bundeshaushalt -

Finanzministerium

Rechnungslegungserlass 2001
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 8.11.2001 -
I 3 - 0071 - 25.2

Der Rechnungslegungserlass 2001 des Bundesministeriums der Finanzen wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden (GMBl.) veröffentlicht. Der Rechnungslegungserlass 2001 wird wegen seines großen Umfangs nicht im Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Sonderdrucke der Nummer des GMBl., in der der Rechnungslegungserlass veröffentlicht wird, können vielmehr bei der Carl Heymanns Verlag KG, 50926 Köln, oder durch den Buchhandel bezogen werden.

Die mit der Rechnungslegung und der Aufstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung für den Bund befassten Dienststellen werden auf die Bezugsmöglichkeit hingewiesen und gebeten, den Rechnungslegungserlass 2001 zu beachten, die Abschlussarbeiten sorgfältig auszuführen und die festgesetzten Termine einzuhalten.

Zusatz für die Bezirksregierungen:

Ich bitte, die Kreise und kreisfreien Städte zu unterrichten und die hierfür benötigten Abdrucke dieses Runderlasses und des Rechnungslegungserlasses selbst herzustellen. Ferner bitte ich die Bezirksregierungen Köln und Münster, aus Vereinfachungsgründen auch den Landschaftsverband Rheinland bzw. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Kenntnis zu setzen.

MBl. NRW. 2001 S. 1388