Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 15 vom 21.3.2002 Seite 271 bis 288

Tarifvertrag zur weiteren Anpassung des Tarifrechts an den Euro (Euro - TV)
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Tarifvertrag zur weiteren Anpassung des Tarifrechts an den Euro (Euro - TV)

I.

20310

Tarifvertrag
zur weiteren Anpassung des Tarifrechts an den Euro
(Euro - TV)

vom 30. Oktober 2001

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums -
B 4000 – 1.141 - IV 1 - u. d. Innenministeriums -

25 – 7.96 – 23/02 v. 30.1.2002

A.

Den nachstehenden Tarifvertrag, durch den der Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.2.1961 - SMBl. NRW. 20310 -, und andere Tarifverträge (vgl. dazu Abschnitt B und C dieses RdErl.) geändert worden sind, geben wir bekannt:

Tarifvertrag
zur weiteren Anpassung des Tarifrechts an den Euro
(Euro - TV)
vom 30. Oktober 2001

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und*)

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

_______________

*) Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit

a)- der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. - Bundesvorstand -,

diese zugleich handelnd für
- die Gewerkschaft der Polizei,
- die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

- den Marburger Bund,
und
b) mit der DBB Tarifunion, diese zugleich handelnd für
- den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,
- die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen.
Der Abschluss von inhaltsgleichen Tarifverträgen und von Anschlusstarifverträgen zu diesem Tarifvertrag mit anderen Gewerkschaften wird jeweils in Teil II des MBL. NRW. bekannt gegeben.

§ 1

Umstellung von DM-Beträgen auf Euro

(1) Im Anschluss an die bereits im Rahmen der Lohnrunde 2000 begonnene Umstellung von DM-Beträgen auf Euro werden die bisher noch nicht umgestellten Beträge mit dem amtlichen Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM auf Euro umgestellt.

(2) Abweichend von dem amtlichen Umrechnungskurs werden die in den nachstehend aufgeführten Vorschriften ausgewiesenen DM-Beträge wie folgt auf Euro umgestellt:

Vorschrift

DM

Euro

Versorgungs-TV v. 4.11.1966

§ 8 Abs. 3 Satz 3

20,00

10,00

VersTV-G v. 6.3.1967

§ 7 Abs. 3 Satz 3

20,00

10,00

§ 36 Abs. 4

3.000,00

1.535,00

§ 41 Abs. 5 Satz 1, Abs. 5 a

630,00

325,00

VersTV-Saar v. 15.11.1966

§ 7 Abs. 3 Satz 3

20,00

10,00

Anlage 1 a zum BAT (Bund/Länder)

Teil II Abschn. J Unterabschn. II

VergGr. IV a Fg. 10

2.000.000,00

1.022.000,00

VergGr. IV b Fg. 8

200.000,00

102.000,00

Protokollnotiz zu Absatz 1:

Die Tarifvertragsparteien stimmen sich ab, welche Euro-Beträge sich rechnerisch ergeben.

§ 2

Weitere Tarifvertragsänderungen für das Tarifgebiet West

(1) Der Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch den 77. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 29. Oktober 2001, wird wie folgt geändert:

a) § 26 a Abs. 2 wird unter Beibehaltung der Absatzbezeichnung gestrichen.

b) In § 36 Abs. 8 wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(2) In der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 30 des Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) vom 6. Dezember 1995, dieser zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum MTArb vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(3) In § 26 a Abs. 6 des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31. Januar 1962, dieser zuletzt geändert durch den 50. Ergänzungs-tarifvertrag zum BMT-G II vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(4) In § 1 Satz 2 des Tarifvertrages zu § 23 BMT-G (Erschwerniszuschläge) vom 24. Mai 1972, dieser zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 22. März 1991, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(5) In § 2 Abs. 4 des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973, dieser zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen, wird vor den Worten "Deutschen Mark" das Wort "früheren" eingefügt.

(6) In § 2 Abs. 4 des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 12. Oktober 1973, dieser zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom
29. Oktober 2001 zur Änderung von Zuwendungstarifverträgen, wird vor den Worten "Deutschen Mark" das Wort "früheren" eingefügt.

(7) In § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977, dieser zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen, wird vor den Worten "Deutschen Mark" das Wort "früheren" eingefügt.

(8) In § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über ein Urlaubsgeld für Arbeiter vom 16. März 1977, dieser zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 29. Oktober 2001 zur Änderung von Urlaubsgeldtarifverträgen, wird vor den Worten "Deutschen Mark" das Wort "früheren" eingefügt.

(9) Soweit die Anlage 1 a zum BAT in der für den Bereich der VKA geltenden Fassung Regelungen über die Zahlung einer Vergütungsgruppen- oder Funktionszulage enthält, in denen vereinbart ist, dass Bruchteile eines Pfennigs auf- bzw. abzurunden sind, wird jeweils das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

§ 3
Weitere Tarifvertragsänderungen
für das Tarifgebiet Ost

(1) In § 36 Abs. 8 des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990, dieser zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(2) In der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 30 des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb (MTArb-O) vom 10. Dezember 1990, dieser zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(3) In § 26 a Abs. 6 des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - (BMT-G-O) vom
10. Dezember 1990, dieser zuletzt geändert durch den elften Ergänzungstarifvertrag vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(4) In § 2 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2 des Tarifvertrages zu § 23 Abs. 3 BMT-G-O (Erschwerniszuschläge) vom 14. Mai 1991, dieser zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 30. Juni 2000, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

(5) In § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages vom 25. Juni 1991 über die Theaterbetriebszulage für Angestellte (TdL) wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

§ 4

Weitere Tarifvertragsänderungen
für die ostdeutschen Sparkassen

In § 36 Abs. 8 des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-Ostdeutsche Sparkassen) vom 21. Januar 1991, dieser zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. Oktober 2001, wird das Wort "Pfennigs" durch das Wort "Cents" ersetzt.

§ 5

In-Kraft-Treten

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

B.

Die betragsmäßigen Auswirkungen auf die Tarifverträge, von denen das Land betroffen ist, ergeben sich aus den Anlagen 1 (Angestellte, Auszubildende) und 2 (Arbeiter).

C.

1.
Die jetzt geänderten Tarifverträge sind – soweit das Land davon betroffen ist - wie folgt veröffentlicht worden:

- Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961 (einschließlich Sonderregelungen und Vergütungsordnung), bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.2.1961 – SMBl. NRW. 20310 -,

- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder vom 6. Dezember 1995 (einschließlich Sonderregelungen), bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 19.3.1996 – SMBl. NRW. 20310 -,

- Tarifvertrag vom 11. September 1979 zur Regelung der Arbeitsbedingungen der mit der Räumung der Kampfmittel beschäftigten Angestellten des Landes Nordrhein-Westfalen, bekanntgegeben mit dem RdErl. d. Innenministeriums v. 30.10.1979 – SMBl. NRW 20310 -,

- Tarifvertrag vom 11. September 1979 zur Regelung der Arbeitsbedingungen der mit der Räumung der Kampfmittel beschäftigten Arbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen, bekanntgegeben mit dem RdErl. d. Innenministeriums v. 31.10.1979 – SMBl. NRW 20310 -,

- Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder vom 10. Februar 1965, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 22.3.1965 – SMBl. NRW. 203310 -,

- Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 – bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 11.3.1975 – SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag zu § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT vom 11. Januar 1962, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 30.4.1962 – SMBl. NRW. 203302 -,

- Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 18.5.1982 - SMBl. NRW. 203302 -,

- Tarifvertrag über die Lohnzuschläge gem. § 29 MTL II vom 9. Oktober 1963 – bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 18.11.1963 – SMBl. NRW. 203311 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 18.3.1977 - SMBl. NRW. 20330 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter vom 16. März 1977, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.3.1977 - SMBl. NRW. 20331 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 24.3.1977 - SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, v. 21. April 1986, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 2.7.1986 - SMBl. NRW. 20310 -,

- Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 26.1. 1988 - SMBl. NRW. 20319 -.

- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Angestellte vom 17. Dezember 1970, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 30.12.1970 – SMBl. NRW. 20330 -,

- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Arbeiter vom 17. Dezember 1970, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 30.12.1970 – SMBl. NRW. 20331 -,

- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 30.12.1970 – SMBl. NRW. 20319-,

- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Ärzte im Praktikum vom 10. April 1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 29.1.1988 – SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 SMBl. NRW. 203304 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 203314 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen(Praktikanten) vom 12. Oktober 1973, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 14.11.1973 - SMBl. NRW. 20319-,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, v. 21. April 1986, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 2.7.1986 - SMBl. NRW. 20310 -,

- Tarifvertrag über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 26.1. 1988 - SMBl. NRW. 203304 -,

- Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV) vom 4. November 1966, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. d. Finanzministeriums u. d. Innenministeriums v. 17.1.1967 - (SMBl. NRW. 203308) -,

- Der Tarifvertrag über Zulagen an Arbeiter bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten vom 27. November 1975 betrifft nur den Bereich des Justizministeriums und wurde daher nicht im MBl. bekanntgegeben.

- Die übrigen Tarifverträge berühren das Land nicht.

Anlage 1

Anlage 2

MBl. NRW 2002S. 272