Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 44 vom 5.11.2003 Seite 1167 bis 1200

Fahrkostenerstattung; Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems  der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.10.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3
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Fahrkostenerstattung; Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems  der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.10.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

203205

Fahrkostenerstattung;
Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems
 der Deutschen Bahn AG

RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.10.2003
– B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

Mein RdErl. v. 01.08.2003 (MBL. NRW. S. 884) wird wie folgt geändert:

1
Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

Das neue Firmenabonnement (FiA) ersetzt das bisherige Großkundenabonnement (GKA).

Die DB AG rechnet beim Erwerb eines FiA-Wertkontingentes von 5 000,- Euro den Firmenrabatt des Landes an (Zahlpreis 4550,- €).

Das FiA ist mit BahnCard und Mitfahrerrabatten kombinierbar und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Das FiA wird ausschließlich elektronisch (CD-Rom) zur Verfügung gestellt. Die Ticketausstellung ist nunmehr nur elektronisch möglich und erfolgt wie beim bisherigen GKA durch die Dienststelle.

Da der Einsatz des elektronischen FiA’s ebenso unproblematisch wie der des bisherigen GKA’s ist, sollte es soweit möglich genutzt werden. Es ermöglicht den Dienststellen weiterhin auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf das volle Rabattpotential zu nutzen. Das FiA ist über das mit dem Land kooperierende Reisebüro zu beziehen.

2
Nach Nummer 4 wird als neue Nummer 5 eingefügt:

Fahrscheinabholung am Fernverkehrsautomaten (Bahn-Tix)

Neben dem Firmenabonnement wird von der DB AG auch das sog. „Bahn-Tix-Verfahren“ angeboten. Dieses ermöglicht wie bisher die Beratung, Bestellung und Bezahlung der Tickets bei dem mit dem Land kooperierenden Reisebüro, erspart aber deren Zusendung. Die Abholung der Fahrausweise erfolgt durch die Dienstreisenden am Fernverkehrsautomaten. Hierbei sind keine Zahlungen zu leisten. Der Dienstreisende muss lediglich eine entsprechende Auftragsnummer, die er vom Reisebüro erhalten hat, über den Touch-Screen eingeben. BahnCard-Inhaber können die Tickets am Fernverkehrsautomaten auch mit der bei der Buchung im Reisebüro registrierten BahnCard abholen.

Dieses System bietet sich insbesondere an, wenn eine Ausstellung über das FiA oder eine Übersendung durch das Reisebüro nicht möglich ist (z.B. bei unplanmäßiger Rückreise).

3
Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden Nummer 6 und 7

4
In der Nummer 7 wird in Satz 1 das Wort „Nummer 5“ durch das Wort „Nummer 6“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2003 S. 1168