Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 18 vom 14.5.2003 Seite 431 bis 444

Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld Bek. d. Innenministeriums v. 15.04.2003  36.3 – 7132
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Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld Bek. d. Innenministeriums v. 15.04.2003  36.3 – 7132

II.

Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren
im Vermessungspunktfeld
Bek. d. Innenministeriums v. 15.04.2003  36.3 – 7132

Die „Richtlinien zum Einsatz von satellitengeodätischen Verfahren im Vermessungspunktfeld – GPS-Richtlinien –“ vom  02.09.2002 (n.v.) 36.4 – 7132 - werden wie folgt geändert:

1
Die Nr. 2.3.7 erhält folgende Fassung:

„2.3.7  Messung auf den Anschlusspunkten

Bei Nutzung des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS® (Nr. 2.1.4)  kann auf die Messung auf den Anschlusspunkten verzichtet werden, wenn die Koordinaten der Anschlusspunkte im ETRS 89 und im Zielbezugssystem bekannt sind und damit die Transformationsparameter nach Nr. 3.5.4 berechnet werden. Auf die Messung von Kontrollpunkten (Nr. 2.3.6 Abs. 3) darf nicht verzichtet werden.“

2
Im Sachverzeichnis wird beim Stichwort „Referenzstation“ der Verweis auf Nr. 237 gestrichen und beim Stichwort „
SAPOS®“ der Verweis auf Nr. 237 hinzugefügt.

- MBl. NRW. 2003 S. 437