Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 11 vom 17.3.2004 Seite 279 bis 296

Gebührenordnung für die Fortbildung  der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin  oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement vom 29. November 2003
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Gebührenordnung für die Fortbildung  der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin  oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement vom 29. November 2003

2123

Gebührenordnung für die Fortbildung
 der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder
der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin
 oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement
vom 29. November 2003

Inhalt

§ 1       Aufnahmeprüfung

§ 2       Fortbildungslehrgang/Ratenzahlung/ Rücktritt

§ 3       Abschlussprüfung

§ 4       Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 5       In-Kraft-Treten

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 29. November 2003 aufgrund des § 23 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000
(GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641), in Verbindung mit § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), folgende Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement beschlossen:

§ 1 Aufnahmeprüfung

(1) Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 85,- € je Teilnehmer.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.

§ 2 Fortbildungslehrgang / Ratenzahlung / Rücktritt

(1) Die Gebühr für die Teilnahme am Fortbildungslehrgang beträgt 2.675,- € je Teilnehmer.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Annahmeerklärung auf der Grundlage des Zulassungsbescheides der Kammer.

(3) Die Gebühr kann in vier Raten von je 668,75 € gezahlt werden. Die Raten werden fällig zu Beginn des Fortbildungslehrganges und jeweils zu Beginn des dritten, sechsten und letzten Monats der Aufstiegsfortbildung.

(4) Im Falle des Rücktritts erfolgt Erstattung der Gebühren gem. Absatz 2, wenn der Fortbildungsplatz noch rechtzeitig durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden kann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,- €.

§ 3 Abschlussprüfung

(1) Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt 215,- € je Teilnehmer.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

(3) Bei Rücktritt von der Prüfung erfolgt Erstattung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- €.

§ 4 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung werden im jeweiligen Einzelfall im amtlichen Sprachgebrauch in ihrer geschlechtsspezifischen Bezeichnung verwendet.

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigung der Gebührenordnung für die Fortbildung der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer oder der ZahnMedizinischen Fachangestellten zur Assistentin oder zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement

Genehmigt:

Düsseldorf, den 27. Januar 2004

Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: III 7 - 0810.74.2 -

Im Auftrag:

G o d r y

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Münster, den 29. Januar 2004

Dr. W.   D i e c k h o f f

Präsident der Zahnärztekammer

Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2004 S. 289