Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 12 vom 25.3.2004 Seite 297 bis 328

Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2004) Rd.Erl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen,  Kultur und Sport vom 03.02.2004 IV B 4-31-42/04
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Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2004) Rd.Erl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen,  Kultur und Sport vom 03.02.2004 IV B 4-31-42/04

2375

Richtlinien zur Förderung der Modernisierung
von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2004)

Rd.Erl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
 Kultur und Sport vom 03.02.2004
IV B 4-31-42/04

Der Rd.Erl. vom 27.03.2001 (SMBl. NRW 2375) wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 1.4
a) werden im 1. Satz die Wörter „aus dem Wohnraummodernisierungsprogramm“ durch die Wörter „den Bestandsförderprogrammen“ ersetzt. Der Klammerzusatz wird gestrichen.
b) wird im 2. Satz das Wort „beider“ durch das Wort „der“ ersetzt.
c) wird im 3. Satz der Text „mit weiteren Förderprogrammen der KfW für den Wohnungsbestand sowie“ gestrichen.

2
In Nummer 2.1.1 wird
a) im 1. Spiegelstrich nach dem Wort „Wohnungen“ folgender Text eingefügt: „und zum Einbau von Notruf- und Sicherheitssystemen“ und
b) am Ende des 4. Spiegelstrichs folgender Text ergänzt:
„sowie zur Herstellung barrierefreier Standards“.

3
In Nummer 5.8 wird folgender Satz 2 angefügt: „Dies gilt nicht für bauliche Maßnahmen nach Nummer 2.5, wenn durch Umnutzung (Nutzungsänderung), Erweiterung oder Dachgeschossausbau von Gebäuden (§ 16 Abs. 1 Ziffer 3 WoFG) erstmals Wohnraum entsteht.“

4
In Nummer 5.9 wird im 2. Satz nach den Wörtern „des Bundes oder des Landes“ folgender Text eingefügt: „aus den Bewilligungsjahren nach 1980“.

5
In Nummer 8 werden im 2. Satz nach dem Wort „Kostenaufstellung“ die Wörter „im Antrag“ gestrichen.

6
Nummer 14 wird neu gefasst:
„Besondere Regelungen

Die demografische Entwicklung der Gesellschaft erfordert aufgrund der zunehmenden Anzahl von älteren und pflegebedürftigen Personengruppen neue, altersangemessene Wohnangebote für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist es, zukünftig in gemischt strukturierten Wohnquartieren und Wohnanlagen die baulichen Voraussetzungen für selbständiges Wohnen im Alter, aber auch für die Betreuung pflegebedürftiger Personen im Bestand zu schaffen.

Zur Erprobung neuer Formen gemeinschaftlichen Wohnens werden im Jahr 2004 Modellmaßnahmen zur baulichen Anpassung bestehender Wohn- und Pflegeheime an die heutigen Wohn- und Nutzungsqualitäten für ältere und pflegebedürftige Personengruppen sowie für besondere Bedarfsgruppen Pflegebedürftiger durchgeführt. Die beantragten Projekte werden auf der Grundlage eines Nutzungskonzepts von einer unabhängigen, interdisziplinären Beratungskommission unter Beteiligung des für die Pflege zuständigen Ministeriums begutachtet und dem MSWKS zur Förderung vorgeschlagen.“

7
Nummer 14 wird zu Nummer 15. Nummer 15 wird zu Nummer 16.

- MBl. NRW. 2004 S. 298