Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 15 vom 7.4.2004 Seite 373 bis 394

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00 - v. 22.03.2004   
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00 - v. 22.03.2004   

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG);
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten
in die Berufsbildungsausschüsse
der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00 -
v. 22.03.2004

Die aufgrund von § 56 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3140), bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.

Unter Bezugnahme auf § 56 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf, bis spätestens 4 Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge müssen enthalten:

1.    Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung darüber, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.

2.    Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten Berufsorganisationen.

- MBl. NRW. 2004 S. 394