Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 16 vom 16.4.2004 Seite 395 bis 420

Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut) RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2004 - 37.2 - 7118
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Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen (Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut) RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2004 - 37.2 - 7118

Vorschriften für das automatisierte Zeichnen
der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen
(Zeichenvorschrift-Aut NRW - ZV-Aut)

RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2004
- 37.2 - 7118

1
Mit RdErl. v. 12.8.2003 - 36.3 - 7118, MBl. NRW., S. 922, ist der Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) herausgegeben worden. Die mit diesem Erlass korrespondierenden "Vorschriften für das automatisierte Zeichnen der Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen" sind an den OBAK-LiegKat NRW angepasst worden und werden nunmehr als Broschürenerlass herausgegeben. Er ist künftig den amtlichen analogen Auszügen aus der digitalen Liegenschaftskarte zu Grunde zu legen.

2
Der Broschürenerlass wird allen Katasterbehörden und den Dezernaten 33 der Bezirksregierungen auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare können vom Landesvermessungsamt gegen Erstattung der Herstellungskosten bezogen werden.

3
Die ZV-Aut NRW ist in ihrer Geltungsdauer zunächst bis zum 15.3.2009 begrenzt.

- MBl. NRW. 2004 S. 404