Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 24 vom 29.6.2004 Seite 593 bis 608

3. Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 29. April 2004
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3. Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 29. April 2004

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3. Änderungssatzung
zur Prüfungsordnung für den
Aufbaustudiengang zum Konzertexamen
an der Hochschule für Musik Köln
vom 29. April 2004

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772) hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW. 2 S. 930), zuletzt geändert durch Satzung vom 17.2.2003 (MBl. NRW 2004 S. 248), wird wie folgt geändert:

1
In § 3 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
„In der Studienrichtung Tasteninstrumente sind zusätzlich drei Semesterwochenstunden Kammermusikunterricht zu belegen (je eine Semesterwochenstunde in den Semestern 1. bis 3.)."

2
In § 7 Abs. 1 wird Buchstabe a) um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

„- für die Studienrichtung Tasteninstrumente zusätzlich: vom ersten bis dritten Semester je ein Nachweis über die Teilnahme am Kammermusikunterricht (eine Semesterwochenstunde je Semester)“

Artikel II
Übergangsregelung

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach In-Kraft-Treten erstmalig für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben sind. Studierende, die vor In-Kraft-Treten dieser Änderungssatzung im Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln eingeschrieben worden sind, legen die Prüfungen nach der bisher geltenden Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 6. Juli 1998 (ABl. NRW 2 S. 930) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen an der Hochschule für Musik Köln vom 23. Januar 2002 (ABl. NRW. 2 S. 18) bzw. in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.2.2003 (MBl. NRW 2004 S. 248) ab; auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten können die Prüfungen auch nach dieser Änderungssatzung abgelegt werden, soweit die Voraussetzungen des § 7 erfüllt sind. Der Antrag auf Anwendung der Prüfungsordnung in der Fassung dieser Änderungsatzung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Artikel III

Der Rektor der Hochschule für Musik Köln wird ermächtigt, die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der neuen Fassung mit neuem Datum und fortlaufender Paragraphenfolge bekannt zu machen.

Artikel IV

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.4.2004 in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Köln vom 19. Februar 2003 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.4.2004, 323 – 7.04.02.04.08/094.

Köln, den 29. April 2004

Der Rektor der Hochschule für Musik Köln

Prof. Josef    P r o t s c h k a

- MBl. NRW. 2004 S. 597