Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 25 vom 16.7.2004 Seite 609 bis 622

Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Hochschule für Musik Köln vom 27. September 2000
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Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Hochschule für Musik Köln vom 27. September 2000

22308

Satzung
zur Änderung der Ordnung zur Feststellung
der künstlerischen Eignung für den
Zusatzstudiengang Kammermusik
an der Hochschule für Musik Köln
vom 27. September 2000

Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4, 36 sowie 41 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – Kunst HG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NW. S. 366) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1994 (GV. NW. 1995 S. 20) hat die Hochschule für Musik Köln die folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Hochschule für Musik Köln vom 14.4.1998 (ABl. NRW. 2 Nr. 9/98, S. 642) wird wie folgt geändert:

1
1.1
In § 1 Abs. 1 wird der Klammersatz ersetzt durch:

„(Duos sind nur möglich in den Kombinationen Klavier-Violine, Klavier-Violoncello und Mandoline-Gitarre)“.

1.2
§ 1 Abs. 3 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Lediglich in der Studienrichtung „Gemischte Ensembles für zeitgenössische Musik“ können darüber hinaus aus diesen Ensembles einzelne Studienbewerber zugelassen bzw. auch einzelne Studienbewerber der Eignungsprüfung unterzogen werden. Hierbei muss gesichert sein, dass den einzelnen zugelassenen Studienbewerbern auch außerhalb eines festen Ensembles das in der Prüfungs- und Studienordnung festgelegte Lehrangebot durchgängig angeboten wird.“

2
2.1
In § 3 Abs. 6 Satz 2 wird „drei“ durch „sechs“ ersetzt.

2.2
In § 3 Abs. 6 Satz 3 wird „(Die Prüfungskommission muss bei mehr Prüfern immer ungerade besetzt sein)“ gestrichen.

Artikel II

Der Rektor der Hochschule für Musik Köln wird ermächtigt, die Eignungsprüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik in der neuen Fassung mit neuem Datum und fortlaufender Paragraphenfolge bekannt zu machen.

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1.10.2000 in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Köln vom 4.2.2000 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2000, 224 -8223/094.

Köln, den 27. September 2000

Der Rektor
der Hochschule für Musik Köln

Prof. Dr. Werner   L o h m a n n

- MBl. NRW. 2004 S. 618