Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 29 vom 17.8.2004 Seite 725 bis 748

Jahresabschlüsse 2002 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe  v. 20.7.2004 (AZ  65 78 04 / 2002)
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Jahresabschlüsse 2002 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe  v. 20.7.2004 (AZ  65 78 04 / 2002)

Jahresabschlüsse 2002 der
Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute


Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
 v. 20.7.2004
(AZ  65 78 04 / 2002)

Die Jahresabschlüsse der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe per 31.12.2002 sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit nachfolgendem Ergebnis geprüft worden.

Die Jahresabschlüsse können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, Warendorfer Straße 25-27, Zimmer 15, und bei den Verwaltungen der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingesehen werden.

Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.

Westfälisches Zentrum Bochum

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat am 7.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie Bochum für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik Dortmund
Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälisches Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dortmund nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie,
Psychosomatik und Neurologie Gütersloh

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 2.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie, Gütersloh, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer, Westfälische Klinik  Hemer

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 10.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Hans-Prinzhorn-Klinik – Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hemer - nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Herten

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am 10.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 2.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses  Westfälische Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik Lippstadt

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt, Lippstadt nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten  Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten  Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik Marsberg

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 22.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marsberg, Marsberg nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und  den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft.  Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen  Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten  Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik Münster

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Münster nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am 30.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 18.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
 und Psychotherapie in der Haard

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG  (Düsseldorf) hat am 2.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in der Haard, Marl-Sinsen, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Kinder- und JugendKlinik Marsberg

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG  (Düsseldorf) hat am 30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie - St.-Johannes-Stift Marsberg, Marsberg unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht  für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Institut Hamm

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung am 20.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und Heilpädagogik, Hamm, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Instituts. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Instituts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Instituts. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Instituts und stellt die künftige Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälische Klinik Schloß Haldem

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 10.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik Schloss Haldem - Maßregelvollzugseinrichtung zur Behandlung und Rehabilitation Suchtkranker -, Stemwede, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel des Maßregelvollzugs analog § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum  31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt, Lippstadt, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den gemäß § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft.

Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter . Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Therapiezentrum Marsberg "Bilstein"

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH in Münster hat am 22.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Therapiezentrums Marsberg „Bilstein“, - Maßregelvollzugseinrichtung zur Behandlung und Rehabilitation Suchtkranker -, Marsberg, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel des Maßregelvollzugs durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Therapiezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Therapiezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Therapiezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Therapiezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Pflege- und Förderzentrum Lippstadt-Benninghausen

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat nach dem Ergebnis der Prüfung am 30.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch die Satzung und § 53 HGrG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 53 HGrG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 53 HGrG ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Pflege- und Fördereinrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pflege- und Fördereinrichtung. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Pflege- und Fördereinrichtung und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Marsberg

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 22.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Marsberg, Marsberg unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

Westfälisches Pflege- und Förderzentrum Warstein

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Warstein, Einrichtung im Sondervermögen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB  unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Warstein. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K o w a l e w s k i

Hans Peter Kitzig Institut Gütersloh

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Hans Peter Kitzig Institutes, Gütersloh, analog KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Instituts für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Institutes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Institutes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Institutes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Institutes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat keine Einwendungen ergeben.“

Im Auftrag

K n u t h

- MBl. NRW. 2004 S. 736