Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 34 vom 13.9.2004 Seite 829 bis 844

Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004 - I B 2 - 170 - 1/70
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004 - I B 2 - 170 - 1/70

20023

Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen

RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004
- I B 2 - 170 - 1/70

Mein RdErl. vom 30.11.1982 (SMBl. NW. 20023) wird wie folgt geändert:

Nr. 3 erhält folgende neue Fassung:

Nr. 3.11 Satz 3

„Die Jubiläen zu Nr. 2.1 müssen dem Bundesverwaltungsamt vier bis sechs Wochen vor dem Jubiläumsdatum vorliegen.“

Nr. 3.12 e

Die Antragsformulare sind mit allen vorgesehenen Angaben zu den Jubilaren vollständig und gut lesbar (möglichst mit PC und nicht per Hand) auszufüllen.

Nr. 3.13 Satz 1 und Satz 2

„Der Staatskanzlei sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 1.3 nur unter Verwendung des Antragsformulars der Anlage 1 vorzulegen. Dem Bundesverwaltungsamt sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 2.1 nur unter Verwendung des seit dem 1.7.2003 gültigen Antragsformulars Anlage 2 vorzulegen.“

Nr. 3.2

„Verstirbt eine Jubilarin/ein Jubilar in der Zeit zwischen der Antragstellung und dem Jubiläum, ist umgehend - fernmündlich oder per Fax oder E-Mail an Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - zu Nr. 1.2 den Bezirksregierungen und zu Nr. 1.3 der Staatskanzlei und zu Nr. 2.1 dem Bundesverwaltungsamt zu berichten.“

Anlage 1

Anlage 2

- MBl. NRW. 2004 S. 833