Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 38 vom 29.10.2004 Seite 935 bis 948

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm ”Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” (REN) - Programmbereich ”Breitenförderung” - RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport  v. 14.10.2004 - II B 4-950.43 –
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm ”Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” (REN) - Programmbereich ”Breitenförderung” - RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport  v. 14.10.2004 - II B 4-950.43 –

751

Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm ”Rationelle
Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” (REN)
- Programmbereich ”Breitenförderung” -

RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
 v. 14.10.2004 - II B 4-950.43 –

Der RdErl. vom 25.02.2004 (SMBl. NRW. 751) wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 5.6.1, dritter Spiegelstrich werden die Worte „25 v. H. bei Vorhaben nach der Nr. 2.7 (Biomasseanlagen) bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € bzw. 300.000 € bei einer Gemeinschaftsanlage von mindestens zwei eigenständigen landwirtschaftlichen Betrieben“ ersetzt durch „15 v. H. bei Vorhaben nach der Nr. 2.7 (Biomasseanlagen) bis zu einem Höchstbetrag von 90.000 € sowie 150.000 € bei einer Wärmenutzung von mindestens 30 v. H. durch Dritte“.

2
In Nummer 6.8 zweiter Satz, dritter Spiegelstrich wird das Wort „und“ ersetzt durch das Wort „oder“.

3
In Nummer 7.1.1  wird das Datum „31. Oktober“ ersetzt durch das Datum „30. November“.

- MBl. NRW. 2004 S. 945