Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 38 vom 29.10.2004 Seite 935 bis 948

Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Bek. d. Innenministeriums v. 30.9.2004 - 23-18.07.08-06/04 -
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Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Bek. d. Innenministeriums v. 30.9.2004 - 23-18.07.08-06/04 -

22308

Diplomierungssatzung
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Innenministeriums v. 30.9.2004
- 23-18.07.08-06/04 -

§ 1

Aufgrund der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen/gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bestanden haben, verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad

„Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/

„Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

§ 2

Aufgrund der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, welche die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bestanden haben, verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordhrein-Westfalen den akademischen Grad

„Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin (FH)/

„Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“

§ 3

(1) Die Urkunde über die Diplomierung wird unter dem Datum des Zeugnisses über die Laufbahnprüfung ausgefertigt und von der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Sie wird mit dem Siegel der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung versehen.

(2)Die Urkunde wird nach den als Anlagen beigefügten Mustern ausgefertigt.

§ 4

Diese Diplomierungssatzung gilt ab dem Einstellungsjahrgang 2002. Für diejenigen, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt begonnen haben, gilt die

-        Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Bek. d. Innenministerium v. 29.10.1996 – II B 4 – 6.75.45 – 0/96

bzw. die

-        Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen für den Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Bek. d. Innenministeriums v. 28. 5. 1996 – II B 4-6.75.80-7/96.

Anlagen

- MBl. NRW. 2004 S. 939