Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110

Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2004 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 17.12.2003
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2004 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 17.12.2003

II.

Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2004

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe vom 17.12.2003

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 28.11.2003 beschlossen:

„Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2004 (Quartale IV/2003 bis III/2004 beträgt:

A.  für abrechnende Mitglieder:

1.      0,9 % von IV/03 bis III/04 der über die KZVWL abgerechneten Leistungen, einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und

2.      Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),

3.      Belegabrechner

a)      Bei den Quartals-Abrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.

b)      Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.

B.  Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal.“

Münster, den 17.12.2003

Dr. Dietmar   G o r s k i

Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Konrad   K o c h

Vorsitzender der Vertreterversammlung

- MBl. NRW. 2004 S. 103