Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 43 vom 30.11.2004 Seite 1081 bis 1104

Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3

203206

Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 -
B 2713 -1.1.4 - IV A 3

Mein RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt geändert:

1
Nummer 1 erhält folgende Fassung:

„1
Vorbemerkung

Der Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 ist von allen Versicherern zum 31.12.2003 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde jeweils ein Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland und der Westfälischen Provinzial; gleichzeitig wurden die Beiträge unter Berücksichtigung des Schadenverlaufs angehoben. Mit Vertrag vom 11.11.2004 sind die im Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland vereinbarten Beiträge wegen des schlechten Schadensverlaufs um 10 % erhöht worden; die neuen Beiträge gelten nunmehr für eine Laufzeit von 2 Jahren. Auf Grund der Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrechts nach § 11 des Versicherungsvertrages.
Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:“

2
In Nummer 6 erhält der bisherige Text die Nummer 6.1; folgende Nummer 6.2 wird angefügt:

„6.2
Die mit der Provinzial Rheinland AG vereinbarten Beiträge gelten für die Zeit vom 01.01.2005 bis 01.01.2007.“

3
Die Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.

Anlage 1

- MBl. NRW. 2004 S. 1082