Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 9 vom 5.3.2004 Seite 217 bis 242

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Psychotherapeutenkammer in Nordrhein-Westfalen  gem. § 56 Abs. 2 BBiG Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 27. 1. 2004  - III 7 - 0143 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Psychotherapeutenkammer in Nordrhein-Westfalen  gem. § 56 Abs. 2 BBiG Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 27. 1. 2004  - III 7 - 0143 -

Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG);
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die
Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmerinnen und
 Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse
der Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern
und Psychotherapeutenkammer in Nordrhein-Westfalen
 gem. § 56 Abs. 2 BBiG

Bek. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie v. 27. 1. 2004
 - III 7 - 0143 -

Mit Ablauf des 31. Juli 2004 endet die Amtszeit der Mitglieder der bei den Heilberufskammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse. Bei der Psychotherapeutenkammer NRW ist erstmals ein Berufsbildungsausschuss zu errichten.

Die vorschlagsberechtigten Organisationen werden hiermit aufgefordert, dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung  Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Zahnärztekammer Nordrhein, der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, der Apothekerkammer Nordrhein, der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen jeweils getrennt einzureichen.

Die Vorschläge müssen enthalten:

1.   Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.

2    Angabe der Mitgliederzahl der vorschlagenden Organisationen innerhalb des Landesteils Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe.

- MBl. NRW. 2004 S. 241