Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 13.1.2006 Seite 15 bis 28

Orientierungsdaten 2006 – 2009 für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2006) RdErl. d. Innenministeriums v. 29.12.2005 - 33 - 46.05.00 - 9058/05 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Orientierungsdaten 2006 – 2009 für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2006) RdErl. d. Innenministeriums v. 29.12.2005 - 33 - 46.05.00 - 9058/05 -

Orientierungsdaten 2006 – 2009
für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2006)

RdErl. d. Innenministeriums v. 29.12.2005
- 33 - 46.05.00 - 9058/05 -

Nachfolgend gebe ich gemäß § 8 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit § 9 des NKF-Einführungsgesetzes NRW vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2006 bis 2009 für die Haushalts- und Finanzplanungen der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Orientierungsdaten werden als Tabelle und mit Erläuterungen  einzelner Daten nachfolgend dargestellt (Anlage).

Die zu den steuerlichen Einnahmen und zum kommunalen Finanzausgleich empfohlenen Orientierungsdaten basieren auf der Grundlage der für das Land Nordrhein-Westfalen vom Finanzministerium NRW regionalisierten Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 2./3. November 2005. Die Orientierungsdaten werden stets auf Grundlage des geltenden Steuerrechts gegeben. 

Die kommunalen Haushalts- und Finanzplanungen für den Zeitraum der Haushaltsjahre 2006 bis 2009 sind auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden aktuellen Orientierungsdaten in besonderer Weise von Planungsrisiken und Unwägbarkeiten geprägt. Dazu gehören beispielsweise noch nicht detailliert abschätzbare Einnahmenentwicklungen durch beschlossene oder geplante steuerrechtliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die vom Bund geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Mehreinnahmen, die sich für die Städte und Gemeinden  durch den Abbau von Steuervergünstigungen ergeben, stehen anteilige Mindereinnahmen gegenüber, die insbesondere aus neuen Steuererleichterungen zur Ankurbelung der Konjunktur resultieren. Bei diesen Steuererleichterungen dominieren die Mindereinnahmen durch die temporäre Anhebung der degressiven AfA für die Übergangszeit bis zu der 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform. Nach den bisher vorliegenden Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zeichnet sich für die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden ab, dass insbesondere aufgrund der Gewerbesteuerausfälle durch diese Abschreibungsverbesserung die Steuermindereinnahmen aus geplanten Steuerrechtsänderungen erst ab 2009 durch Mehreinnahmen aus dem Abbau von Steuervergünstigungen deutlich überkompensiert werden. Dagegen führen - diesen Schätzungen zufolge - die geplanten Steuerrechtsänderungen für die Städte und Gemeinden in den Jahren 2006 und 2007 per Saldo sogar zu einem Minus, 2008 nur zu einem geringfügigen Plus. Dabei wachsen die Mehreinnahmen durch die Abschaffung der zu Lasten des Einkommensteueraufkommens gezahlten Eigenheimzulage, bis diese Zulage im Jahre 2013 für den letzten geförderten Jahrgang 2005 ausläuft.

Hinzu kommen infolge der geplanten Anhebung des Mehrwertsteuersatzes Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite der Kommunalhaushalte und negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Die Schätzung des Bundesfinanzministeriums, die per Saldo von negativen steuerlichen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung bei den Städten und Gemeinden ausgeht, beruht neben der Reservierung eines Teils der Mehreinnahmen für die Absenkung der Lohnzusatzkosten auf der Erwartung, dass die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nicht voll überwälzbar sein wird, mit der Folge verminderter Unternehmensgewinne und Mindereinnahmen bei den gewinnabhängigen Steuern.

Bei den Zuweisungen des Bundes für die kommunalen Leistungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II ist nach den Beschlüssen des Bundestages am 15.12.2005 und des Bundesrates am 21.12.2005 für die Jahre 2005 und für 2006 von der in 2005 bereits gewährten Beteiligungsquote in Höhe von 29,1 % als sicher auszugehen.

Die Erhöhung der Leitzinsen Anfang Dezember 2005 durch die Europäische Zentralbank in einem Zinsschritt um 0,25 v.H. Punkte ist ein Signal zur Notwendigkeit eines optimierten Zins- und Schuldenmanagements. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Kassenkredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Liquiditätssicherung besteht muss die Konsolidierung der Kommunalhaushalte verstärkt fortgesetzt werden.

Die kommunalen Haushalts- und Finanzplanungen müssen aus den genannten Gründen weiterhin von hohen Konsolidierungsanforderungen ausgehen. Die gesamtstaatlichen Defizite von Bund, Ländern und Gemeinden sind zu hoch. Bund und Länder haben im Finanzplanungsrat den Beschluss vom 16. Juni 2004 zur Begrenzung des Ausgabenwachstums auf 1,0 % bekräftigt. Die Bundesregierung strebt das finanzwirtschaftliche Ziel an, ab 2007 die Defizitkriterien der Europäischen Union einzuhalten. Diesem Ziel sind auch Länder und Kommunen verpflichtet. Die kommunalen Haushalts- und Finanzplanungen sind an diesem Ziel auszurichten.

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit seinen Kommunalfinanzberichten regelmäßig über die Entwicklung der kommunalen Finanzen. Der Kommunalfinanzbericht vom November 2005 ist - wie vorangegangene Berichte - auf den Internetseiten des Innenministeriums NRW bei www.im.nrw.de unter den Rubriken „Bürger und Kommunen“ / „Kommunalfinanzen“ / „Kommunalfinanzberichte“ verfügbar.

Die hohen Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte aus Vorjahren und der Stand der Kassenkredite sind besorgniserregend. In dieser sehr angespannten, defizitären  Haushaltssituation dürfen die Konsolidierungsanforderungen nicht unterschätzt und damit verbundene Maßnahmen nicht aufgeschoben werden. Zukunftorientierte Haushalts- und Finanzwirtschaft muss die dauerhafte Leistungsfähigkeit zur Aufgabenerfüllung und die Leistungsfähigkeit der Einwohner und Abgabenpflichtigen berücksichtigen. Gleichzeitig sind die schwierigen Aufgaben anzugehen, von Konsumausgaben zu Investitionsausgaben umzusteuern, die Neuverschuldung zu reduzieren und mittel- bis langfristig einen Schuldenabbau anzustreben. 

An den in der Tabelle enthaltenen Daten können sich die Gemeinden (GV) bei der Aufstellung des Haushaltes 2006 und bei der Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2009 entsprechend § 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) und § 75 Abs. 1 und  § 83 GO (a.F.) ausrichten.

Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich aller Kommunen des Landes. Sie geben Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung. Es bleibt Aufgabe jeder einzelnen Gemeinde (GV), anhand dieser Empfehlungen unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Besonderheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders für die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von der prognostizierten Durchschnittsentwicklung abweichen kann.

Anlage

- MBl. NRW. 2006 S. 22