Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 13.1.2006 Seite 15 bis 28

25. Nachtrag vom 14.12.2005 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18.2.1994
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25. Nachtrag vom 14.12.2005 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18.2.1994

25. Nachtrag vom 14.12.2005
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18.2.1994

Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt geändert durch den 24. Nachtrag vom 28.6.2005, wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Änderung der Satzung

1
§ 18 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.“

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Freiwillige Mitglieder, Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Rentenantrag-steller, Empfänger von Versorgungsbezügen, die gemäß § 256 Abs. 4 SGB V die Bei-träge selbst zu zahlen haben, sowie Schwangere, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 SGB V erhalten bleibt, zahlen die Beiträge jeweils zum 15. des Monats (Zahltag) für den abgelaufenen Monat. Beiträge freiwilliger Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V endet, werden mit dem Zugang der Mitteilung über das Ende der Versicherung fällig.“

c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

2
§ 19 wird wie folgt gefasst:

„Der Arbeitgeber hat der AOK spätestens drei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis einzureichen.“

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Dieser Nachtrag tritt am 1.1.2006 in Kraft.

Dortmund, den 14. Dezember 2005

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Dr.   P r o j a h n

Der Vorsitzende des Vorstandes

N a d o l n y

Genehmigung

Der vorstehende Satzungsnachtrag Nr. 25 wird gemäß § 195 Abs. 1 SGB V genehmigt.

Essen, den 19. Dezember 2005

II 1-3600.1-2-I

Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

S i g u d a

- MBl. NRW. 2006 S. 27