Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 24 vom 11.9.2006 Seite 429 bis 440

Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Vom 13. Mai 2006
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Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein Vom 13. Mai 2006

2123

Änderung
der Gebührenordnung
der Zahnärztekammer Nordrhein

Vom 13. Mai 2006

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 13. Mai 2006 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), - zuletzt geändert am 1. März 2005 (GV. NRW, S. 148), - die nachstehende Änderung der Gebührenordnung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. August 2006 - III 7 - 0810.64.2 genehmigt worden ist.

Artikel I

Der Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 19. April 1997, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 12.5.2001) wird wie folgt geändert:

1.
In der Tarifstelle 1 werden die Wörter „nach Abschnitt II des Heilberufsgesetzes“ durch die Wörter „III. Abschnitt des Heilberufsgesetzes“ ersetzt.

2.
Die Tarifstelle 2 mit Unterpunkt 2.1 wird ersatzlos gestrichen

3.
Die Tarifstelle 3 wird zu Tarifstelle 2 (neu)

4.
In der Tarifstelle 2 (neu) werden die Wörter „im Sinne des § 91 Berufsbildungsgesetz“ durch die Wörter „gem. § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG)“ und das Wort „Zahnarzthelferinnen“ durch die Wörter „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ ersetzt.

5.
Tarifstelle 3.1 - „Ausbildungsverträge“ wird gestrichen.

6.
Tarifstelle 3.1.1 wird zu Tarifstelle 2.1 (neu)

7.
Tarifstelle 3.1.2 wird zu Tarifstelle 2.2 (neu)

8.
Tarifstelle 3.1.3 wird zu Tarifstelle 2.3 (neu)

9.
Die unter Tarifstelle 2.3 (neu) aufgeführte Bezeichnung „Zahnarzthelfer/in“ wird durch die Bezeichnung „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ ersetzt.

10.
Tarifstelle 3.2 wird zu Tarifstelle 2.4 (neu)

11.
Tarifstelle 3.3 wird zu Tarifstelle 2.5 (neu)

12.
Tarifstelle 3.3.1 wird zu Tarifstelle 2.6 (neu)

13.
Tarifstelle 4 wird zu Tarifstelle 3 (neu)

14.
Der unter Tarifstelle 3 (neu) aufgeführte Gegenstand wird durch den Gegenstand: „Berufliche Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG)“ ersetzt.

15.
Tarifstelle 4.1 wird ersatzlos gestrichen.

16.
Der Text unter Tarifstelle 5 erhält folgende Überschrift:„Offene Baustein Fortbildung“ zur/zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin/ten (ZMP) bzw. zur/zum Zahnmedizinischen Fachassistentin/ten (ZMF)“. Die Zahl „5“ der Tarifstelle 5 entfällt.

17.
Tarifstelle 5.1 wird zu Tarifstelle 3.1 (neu)

18.
Tarifstelle 5.2 wird zu Tarifstelle 3.2 (neu)

19.
Der unter Tarifstelle 5.2 (alt) aufgeführte Betrag von € 450,-- wird ersetzt durch den Betrag € 600,--

20.
Tarifstelle 5.3 wird zu Tarifstelle 3.3 (neu)

21.
Der Text unter Tarifstelle 6 erhält folgende Überschrift: „Fortbildung zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin/ten (ZMV)“. Die Zahl „6“ der Tarifstelle 6 entfällt.

22.
Tarifstelle 6.1 wird zu Tarifstelle 3.4 (neu)

23.
Tarifstelle 6.2 wird zu Tarifstelle 3.5 (neu)

24.
Der unter Tarifstelle 6.2 (alt) aufgeführte Betrag von € 2.250,-- Euro wird ersetzt durch den Betrag € 2.800,--

25.
Tarifstelle 6.3 wird zu Tarifstelle 3.6 (neu)

Artikel II

Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs (Anlage zur Gebührenordnung der ZÄK NR) tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 7. August 2006

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
III 7 - 0810.64.2

Im Auftrag

(G o d r y)

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der

Zahnärztekammer Nordrhein wird hiermit ausgefertigt.

Düsseldorf, den 16.08.2006

Dr. Peter E n g e l
Präsident

- MBl. NRW. 2006 S. 430