Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 8 vom 16.3.2007 Seite 137 bis 156
Wohnraumförderungsprogramm 2007 (WoFP 2007) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 1.2.2007 - IV A 3 – 250 – 02/07 - |
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zugehörige Anlagen : |
Wohnraumförderungsprogramm 2007 (WoFP 2007) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 1.2.2007 - IV A 3 – 250 – 02/07 -
II.
Ministerium
Wohnraumförderungsprogramm 2007
(WoFP 2007)
RdErl. d.
Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 1.2.2007 - IV A 3 – 250 – 02/07 -
Inhaltsübersicht
1. Wohnraumförderung im Jahr 2007
2. Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen
2.1.
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung
2.2.
Folgen für die Wohnungsmärkte
2.3.
Wohnungsnachfrage und Bautätigkeit
Neubaubedarf
Bestandsinvestitionen
3. Wohnungspolitische Antworten
3.1.
Neue Steuerungsansätze in der Förderung – kommunale Handlungskonzepte
3.2.
Familiengerechtes Wohnen
3.3.
Wohnraumförderung für den demografischen Wandel
3.4.
Investive Bestandsförderung
3.5.
Teilhabe für Alle – Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
3.6.
Experimenteller Wohnungsbau
3.7.
Wohnraumförderung und Stadtumbau
4. Finanzierung des Wohnraumförderungsprogramms 2007
5. Förderbestimmungen
6. Förderverfahren
6.1.
Durchführung des Bewilligungsverfahrens
6.2.
Verteilung der Fördermittel
Selbst
genutztes Wohneigentum
Mietwohnungen
Neue
Mietwohnungen durch Umnutzung und Ausbau und Erweiterung
Wohnraum
für Menschen mit Behinderungen
Wohnungsbauprojekte
mit Pflegewohnheimplätzen im Quartier und zur Modernisierung von bestehenden
Altenwohn- und Pflegeheimen
Reduzierung
von Barrieren im Wohnungsbestand
Wohnungswirtschaftliche
Maßnahmen des Stadtumbaus
6.3.
Experimenteller Wohnungsbau
6.4.
Kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte
6.5.
Region Bonn / Rhein-Sieg
6.6.
Förderzusagen, vorzeitiger Baubeginn
6.7.
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen im Wohnungsbestand
7. Berichtswesen
7.1.
Mietwohnungsbau
7.2.
Selbst genutztes Wohneigentum
7.3.
Miet-Einfamilienhäuser
1
Wohnraumförderung im Jahr 2007
Die
Wohnungsmärkte stellen sich heute viel differenzierter dar als in der
Vergangenheit. Entsprechend konzentriert sich das wohnungspolitische Handeln
darauf, die Wohnraumförderung auf die Anforderungen des demografischen Wandels
auszurichten, regional unterschiedlichen Entwicklungen mit gestaffelten
Förderkonditionen und differenzierten Fördermöglichkeiten in Neubau und Bestand
zu begegnen und gezielt den Menschen den Zugang zum Wohnungsmarkt zu
erleichtern, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Landesweit betrachtet ist derzeit die quantitative Wohnraumversorgung relativ
gut, was nicht zuletzt auf die Förderleistungen in den zurückliegenden Jahren
bzw. Jahrzehnten zurückzuführen ist. Allerdings ist bereits jetzt absehbar,
dass sich die Lage in den Bedarfsschwerpunkten schnell wieder zuspitzen wird,
wenn dort steigende Haushaltszahlen auf eine stagnierende Neubautätigkeit und
einen abnehmenden Bestand an Sozialmietwohnungen treffen. In anderen Regionen
ist bei einer schrumpfenden Bevölkerungsentwicklung und niedrigem Mietenniveau
ausreichend Wohnraum vorhanden, aber eine qualitative Aufwertung des Bestandes erforderlich.
Zwei Drittel der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen sind älter als 30
Jahre und nach heutigem Standard häufig mit Qualitätseinschränkungen belastet.
Es handelt sich häufig um Bestände mit einfacher Bauausführung, mangelnder
Barrierefreiheit, geringem Wärme- und Schallschutz und/oder anspruchslosem
Zuschnitt. Diese Wohnungen geraten auf entspannten Märkten zunehmend in
Vermietungsprobleme, müssen renoviert und saniert werden, um wettbewerbsfähig
zu bleiben. Insbesondere muss der Anteil seniorengerechter Wohnungen im Bestand
deutlich erhöht werden, um dem zunehmenden Bedarf in diesem Segment gerecht zu
werden.
Auch in absehbarer Zeit wird es noch zahlreiche Menschen geben, die sich aus
eigenen Mitteln nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Durch das
Hartz IV-Gesetz sind die Kommunen in besonderer Weise gefordert, weil sie die
Unterkunftskosten der Transferleistungsempfänger/innen tragen müssen. Diese
gewachsene kommunale Verantwortung, aber auch die Unterschiedlichkeit der
jeweiligen Wohnungsmarktverhältnisse macht es notwendig, die kommunalen Akteure
in der Wohnungspolitik zu stärken und deren Informationsbasis über die
Wohnungsmarktlage und deren absehbare Entwicklung zu verbessern. Mit Beginn des
Jahres 2007 sollen daher die Städte stärker darin unterstützt werden, die
soziale Wohnraumförderung auf die örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse
auszurichten. Das Land wird im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung durch
modifizierte Fördermöglichkeiten die Entwicklung und Umsetzung kommunaler
wohnungspolitischer Handlungskonzepte unterstützen, um bei der Lösung örtlicher
und regionaler Wohnungsmarktprobleme gezielter zu helfen.
Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist in die Kritik geraten.
Mit der Föderalismusreform wurden die Kompetenzen von Bund und Ländern im
Bereich der Wohnungspolitik neu geordnet. Danach ist die Gesetzgebungskompetenz
im Bereich der sozialen Wohnraumförderung ab 2007 auf die Länder übergegangen
und die Finanzhilfen des Bundes werden durch zweckgebundene
Kompensationszahlungen ersetzt, die eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung
der sozialen Wohnraumförderung bis 2013 sicherstellen.
2
Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen
2.1
Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung
Nordrhein-Westfalen altert. Bei landesweit rückläufigen Bevölkerungszahlen wird nach Berechnungen des LDS die Gruppe der unter
20jährigen und die der 20- bis 65jährigen bis zum Jahr 2050 deutlich kleiner,
während der Anteil der über 65jährigen dramatisch ansteigt. Die Abbildung 1
macht diese Entwicklung deutlich.
Gleichzeitig wird die Zahl der Haushalte und damit der
Wohnungsbedarf voraussichtlich noch bis zum Jahr 2025 steigen. Das liegt vor
allem am ungebrochenen Trend zu immer kleineren Haushalten, der vor allem bei
älteren Haushalten zu beobachten ist. Experten gehen davon aus, dass zumindest
in Teilregionen in den nächsten Jahren ein erheblicher Neubaubedarf absehbar
ist.
2.2
Folgen für die Wohnungsmärkte
Die regionalen Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen driften auseinander.
Während die Städte entlang der Rheinschiene, die durch enge Wohnungsmärkte mit
hohen Mieten und einem Nachfrageüberhang vor allem nach preisgünstigen
Wohnungen gekennzeichnet sind, weiterhin mit Bevölkerungszuwächsen rechnen
können, kommt es in den altindustriellen Stadtregionen und den ländlich
geprägten Kreisen vielfach zu Bevölkerungsverlusten. Entsprechende
Entwicklungen zeigen sich auch bei der konjunkturellen Lage der Haushalte, die
ihrerseits die Nachfrage nach Wohnraum beeinflusst. In den von Schrumpfung geprägten
Regionen verfügen die Haushalte über eine unterdurchschnittliche Kaufkraft,
während die Haushalte in den Wachstumsregionen mehr Einkommen als der
Landesdurchschnitt zur Verfügung haben. Bei gleichzeitig nachlassender
Bautätigkeit sind künftig Engpässe vor allem im Bereich des altersgerechten und
des preisgünstigen Wohnraums zu befürchten.
Die älter werdende Bevölkerung macht andere Investitionen im Wohnungsbau
erforderlich, um den veränderten Qualitätsansprüchen hinsichtlich der Lage und
der Ausstattung der Wohnungen zu genügen. Die quantitative Wohnungsversorgung
muss auf den Wohnungsteilmärkten unterschiedlich umgesetzt werden. Während in
den Wachstumsregionen auch auf absehbare Zeit der Neubau von Wohnungen
notwendig bleibt, müssen Regionen mit schwierigen Perspektiven ihren
Wohnungsbedarf verstärkt über Bestandssanierung und die qualitative Aufwertung
von Wohnquartieren decken.
2.3
Wohnungsnachfrage und Bautätigkeit
Neubaubedarf
Die steigenden Haushaltszahlen, veränderte Lebensformen und damit einhergehende
steigende Wohnflächen sowie der Ersatz für Bauabgänge durch Abrisse,
Zusammenlegungen und Umwandlungen von Wohnraum machen landesweit einen
jährlichen Neubaubedarf von etwa 50.000 Wohnungen notwendig. Bereits jetzt
zeichnet sich ab, dass vor allem in den Bedarfsschwerpunkten die
Neubautätigkeit hinter diesem Bedarf zurück bleibt. Allerdings gibt es aufgrund
der demografischen Entwicklung auch in den schrumpfenden Regionen des Landes
noch Neubaubedarf insbesondere an altersgerechten Wohnungen.
Um das zur Wohnraumversorgung notwendige Neubauvolumen zu realisieren, spielt
der öffentlich geförderte Wohnungsbau eine wichtige Rolle, da der frei
finanzierte Wohnungsbau allein die notwendigen Investitionen nicht leistet. Von
den im Jahr 2005 landesweit 50.308 genehmigten
Wohnungen wurden insgesamt 15.738 oder 31 % öffentlich gefördert. Die Abbildung
2 zeigt den hohen Anteil der nordrhein-westfälischen Wohnraumförderung an den
Baugenehmigungen insgesamt.
Bestandsinvestitionen
Für die Wohnraumversorgung spielt der Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen
eine deutlich größere Rolle als der Neubau. Viele Quartiere sind jedoch baulich
und technisch veraltet, die Wohnstandards sind nicht mehr zeitgemäß, die
Nebenkosten wegen schlechter energetischer Standards im Altbau zum Teil zu
hoch. Die Altersstruktur und damit auch die Wohnbedürfnisse ihrer
(ursprünglichen) Bewohner und Bewohnerinnen haben sich verändert.
In diesen Wohnquartieren sind erhebliche Investitionen erforderlich, um
zukunftsfähige Wohnstandards zu schaffen. Erforderlich sind bauliche
Anpassungs- und Umstrukturierungsstrategien, die dazu beitragen, dass die
Quartiere und Wohnanlagen mehr Komfort und Lebensqualität, Sicherheit und
Versorgung mit sozialer Infrastruktur bieten. Dabei wird an einigen Standorten
auch die wohnungspolitische und städtebauliche Abwägung erfolgen müssen, ob es
wohnungswirtschaftlich und stadtentwicklungspolitisch vertretbar ist, den
Bestand zu erhalten oder ihn abzureißen und durch attraktiven und
bedarfsgerechten Neubau zu ersetzen.
Aktuelle Zahlen der Wohnungswirtschaft belegen, dass die Wohnungsunternehmen
bereits verstärkt in den Bestand investieren, um ihn marktfähig zu halten.
Zusammen mit den Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau flossen in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 Fördermittel in Höhe von mehr als 990 Mio. €
in die Bestandsförderung. Die vom Land NRW verfolgte strikte Arbeitsteilung
zwischen den wohnungswirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW und denen des
Landes hat sich damit bewährt.
3
Wohnungspolitische Antworten
3.1
Neue Steuerungsansätze in der Förderung – kommunale Handlungskonzepte
Die demografische und soziale Entwicklung unserer Gesellschaft fordert die
Kommunen in besonderer Weise, die lokalen wohnungspolitischen Herausforderungen
zu bewältigen. Mit Beginn des Jahres 2007 sollen daher die Städte angehalten
werden, sich mit ihrer konkreten Wohnungsmarktlage und deren absehbare
Entwicklung auseinander zu setzen und hieraus wohnungspolitische Konsequenzen
zu entwickeln. Das Land wird bei der Förderung Mittel für Kommunen mit
wohnungspolitischen Handlungskonzepten vorhalten, um deren Umsetzung und damit
die Lösung der örtlichen und regionalen Wohnungsmarktprobleme zu unterstützen.
Weiterhin wird mittelfristige Finanzierungssicherheit entsprechender Vorhaben
über mehrere Programmjahre zugesichert.
Die Kommunen werden aufgefordert, kommunalpolitisch abgestimmte örtliche
Handlungskonzepte zur Wohnungsversorgung unter Beteiligung der
Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Diese sollten Aussagen zur
-
bestehenden Wohnungsmarktlage und der sozialen Wohnraumversorgung
- Wohnungsmarktentwicklung
- Zielsetzung und zu Strategien – auch in Form von quartiersbezogenen
Strategien
- Positionen der örtlichen Wohnungsanbieter
enthalten
und umsetzungsorientiert an den lokalen Gegebenheiten orientiert sein. Darüber
hinaus sollten sie zeitnah erstellt sein und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem MBV von Vorgaben
der Förderrichtlinien (z.B. Förderbedingungen bei mittelbarer Belegung,
integrierte Strategien zur Aufwertung von Wohnquartieren oder Fördermaßnahmen
für spezifische Zielgruppen) abzuweichen, wenn dies zur Umsetzung des
Handlungskonzeptes zweckmäßig ist.
3.2
Familiengerechtes Wohnen
Verglichen mit den ländlichen Regionen ist der Eigentumsanteil in den großen
Städten Nordrhein-Westfalens besonders niedrig: Das Land Nordrhein-Westfalen
wird mit einem Mittelvolumen von rd. 500 Mio. € Wohneigentumsmaßnahmen fördern,
um insbesondere jungen Haushalten früher den Schritt ins Wohneigentum zu
ermöglichen. Haupthindernisse bei der Entscheidung für die Bildung von
Wohneigentum sind fehlende Baulandangebote, hohe Preise für die Grundstücke und
die Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung. Das Land wird daher
zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Brachflächen zu Bauland für selbst
genutztes Wohneigentum bereitstellen und mit neuen Wegen bei der Finanzierung
des Wohneigentums die wachsende Familie durch Senkung der Belastungen aus der
öffentlichen Finanzierung unterstützen.
Das Einfamilienhaus ist eine Wohnform, die vor allem bei Familien mit Kindern
besonders beliebt ist. Für die Familien, die die Vorteile des Eigenheimes
nutzen wollen, aber die Belastungen nicht tragen können, sind Mieteinfamilienhäuser
eine optimale Lösung. Sie können zu tragbaren Kosten im Einfamilienhaus wohnen.
Das Engagement zahlreicher Investoren zeigt, dass es durchaus möglich ist,
Mieteinfamilienhäuser zu gleichen Gebäudekosten wie Geschosswohnungen
herzustellen und aufgrund der öffentlichen Förderung preiswert zu vermieten.
3.3
Wohnraumförderung für den demografischen Wandel
Insbesondere entlang der Rheinschiene und anderen Wachstumsregionen ist der
Bedarf an preiswerten Mietwohnungen noch immer größer als das Angebot. Aber
auch in den Regionen und Kommunen mit rückläufiger Bevölkerung wird auf
mittlere Sicht weiterer generationengerechter Wohnraum benötigt. Daher werden
die Förderangebote für
-
Mietwohnungen mit Betreuungsangeboten
- barrierefreie Wohnungen auf innerstädtischen Brachflächen
- Wohnungsangebote für Haushalte mit Kindern
- Maßnahmen im experimentellen Wohnungsbau
mit
einem Volumen von 325 Mio. € auf hohem Niveau gehalten. Darüber hinaus soll
diesem Angebot ein weiterer Baustein hinzugefügt werden. Künftig kann der
durchgreifende Umbau von älterem Mietwohnraum zur Anpassung an geänderte
Wohnbedürfnisse für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung gefördert
werden.
Seniorengerechte Immobilien sind ein Zukunftsmarkt für die Wohnungswirtschaft.
Gebäude und Wohnungen sollen die selbstständige Lebensführung unterstützen und
die Privatsphäre wahren, d.h. die Gebäude und Wohnungen müssen barrierefrei
sein, sich in zentraler Lage befinden, eine gute Infrastruktur mit Geschäften
des täglichen Bedarfs, Ärzten, Apotheken usw. haben. Mit der Förderung neuer
Wohnformen für ältere oder behinderte Menschen hat das Land NRW dieses
Marktsegment auch für Menschen mit kleinerem Geldbeutel geöffnet. Die
bestehenden Fördermöglichkeiten haben sich bewährt und in der Fachwelt großen
Anklang gefunden. Gefördert werden daher weiterhin
-
Gemeinschaftliche Wohnprojekte
- Gruppenwohnungen mit ambulanter Betreuung
- Kleinere stationäre Pflegeeinrichtungen, die im Wohnquartier integriert sind
3.4
Investive Bestandsförderung
Zur Unterstützung differenzierter, standort- und nachfragegerechter
Bestandsinvestitionen stehen in 2007 neue und geänderte Förderangebote mit
einem Mittelvolumen von 75 Mio. € zur Verfügung:
-
Zukünftig können Baumaßnahmen gefördert werden zur denkmalgerechten Erneuerung
von selbst genutzten Wohngebäuden.
- Die Förderangebote zum Abbau von Barrieren im Bestand, zur Modernisierung von
Altenwohn- und Pflegeheimen sowie für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des
Stadtumbaus bei hoch verdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er
Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten werden
fortgeführt.
- Bei der Modernisierung oder dem Umbau von Altenwohn- und Pflegeheimen kann
zukünftig die Bausubstanz, die nicht mehr als vollstationäre Einrichtung genutzt
werden soll, zu selbständigen Wohnformen mit Neubaustandard umgenutzt und mit
Umbaufördermitteln unterstützt werden. Das Förderangebot gilt auch für
ehemalige Wohnheime, in denen erstmals selbständige Mietwohnungen mit
Neubaustandard und Miet- und Belegungsbindungen entstehen.
- Auch bestehende Wohngebäude können nach durchgreifenden Umbaumaßnahmen zur
Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse bei Einhaltung des Neubaustandards
gefördert werden. Die Förderung von sog. Nichtwohngebäuden, in denen durch Nutzungsänderung
erstmals Mietwohnungen mit Neubaustandard entstehen bleibt bestehen. Bei der
Umnutzung von Gebäuden, die von besonderem städtebaulichen Wert sind (z. B.
Kirchen. Gemeindehäuser, Klöster, Schulen, Krankenhäuser, historische
Verwaltungs- und Gewerbegebäude) oder ein Denkmal sind oder in einem
Denkmalbereich liegen, können Zusatzförderungen gewährt werden.
3.5
Teilhabe für Alle – Wohnraum für Menschen mit
Behinderungen
Möglichst viele Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen können, wo
sie wohnen wollen, mit wem sie wohnen wollen und welche Dienstleistungen sie
benötigen. Je nach Alter, Art der Behinderung oder finanziellen Möglichkeiten
ist die geeignete Wohnform die selbst genutzte Immobilie, eine passende
Mietwohnung oder ein Gebäude, in dem mehrere behinderte Menschen in
Gemeinschaft wohnen können. Menschen mit Behinderungen brauchen deshalb
Wohnraum, der für sie geeignet ist und den sie bezahlen können.
Im Rahmen des Programms der Landesregierung „Teilhabe für Alle“ zu Gunsten von
Menschen mit Behinderungen werden 60 Mio. € zu Umsetzung von Wohnprojekten für
Menschen mit Behinderungen innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen
Wohnraumförderung reserviert. Gefördert werden
- der
Bau oder der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und die behindertengerechte
Nachrüstung von vorhandenem Wohneigentum
- die Neuschaffung von barrierefreien Mietwohnungen für Alleinstehende, Paare
oder Wohngemeinschaften durch Neubau oder Umbau von bestehenden Gebäuden
- die Neuschaffung stationärer Wohnformen von guter Wohnqualität an
integrierten Standorten und die Anpassung bestehender Wohnheime für Menschen
mit Behinderungen an den demografischen Wandel.
Durch
die Bereitstellung der zinsgünstigen Darlehensoll das Angebot von Wohnraum guter
Qualität für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen in alles
Lebensphasen verbessert werden.
3.6
Experimenteller Wohnungsbau
Der experimentelle Wohnungsbau wird neu ausgerichtet. Ziel ist, eine
inhaltliche Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Damit verfolgt das Land eine
systematischere und vertiefende Betrachtung bestimmter aktueller
Themenstellungen im Wohnungsbau sowie die Dokumentation innovativer
Lösungsansätze für die Öffentlichkeit. Geplant ist ein Projektaufruf mit einem
gezielten Thema für eine Projektlaufzeit von zwei bis drei Jahren.
In den Jahren 2007 und 2008 werden für das Thema „Wohnen und Verkehr“
intelligente Lösungen für den Umgang mit fließendem und ruhendem Verkehr bei
innerstädtischen Wohnungsbauprojekten (Lärmschützende Grundrisslösungen für
Wohnraum an Hauptverkehrsstraßen, innovative Elemente für aktiven Schallschutz,
vorbildliche und kostengünstige Lösungen zur Unterbringung des ruhenden
Verkehrs im Wohnumfeld) gesucht. Hierzu wird im Februar 2007 ein eigenständiger
Aufruf an die Bewilligungsbehörden und Wohnungsunternehmen des Landes
gestartet.
3.7
Wohnraumförderung und Stadtumbau
Wohnraumförderung und Städtebauförderung sollen künftig stärker mit ihren
Instrumenten bei der Aufwertung und Stabilisierung von Wohn- und Stadtquartieren
zusammenwirken. Ziel ist es, den Einsatz von Wohnraum- und
Städtebaufördermitteln bei wohnungswirtschaftlichen Quartiersaufwertungen zu
bündeln. Neben den Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm können
flankierend Stadterneuerungsmittel z.B. für gestalterische und
funktionale Verbesserungen der Erschließung und der Freiräume für den
Wohnungsbau eingesetzt werden, die durch die Wohnraumförderung nicht
unterstützt werden können.
Weiterhin werden auch städtebaulich orientierte Maßnahmen wie z.B.
Wohnumfeldverbesserungen auf privatem Grund (Grünflächen, Spielflächen,
Stellplätze), Brachflächenaufbereitungsmaßnahmen für geförderten Wohnraum und
wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie der Abriss von hoch verdichteten
Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre im Rahmen von
Umstrukturierungsvorhaben mit anschließendem geförderten Ersatzneubau mit
Wohnraumfördermitteln unterstützt.
4
Finanzierung des Wohnraumförderungsprogramms 2007
Mit der Föderalismusreform ist die soziale Wohnraumförderung in die
Verantwortung der Länder übergegangen. Zum Ausgleich für die damit entfallenden
Bundesfinanzhilfen stehen den Ländern jährliche Kompensationszahlungen zu. NRW
erhält jährlich 97,1 Mio. €, wovon ein Teil der Abgeltung der vom Bund bis zum
31.12.2006 eingegangenen Finanzierungsverpflichtungen für die soziale
Wohnraumförderung früherer Jahre dient. Unter Berücksichtigung des Wegfalls
dieser Zahlungen des Bundes erhält das Land per Saldo jährlich 79 Mio. €, die
bis 2013 zweckgebunden für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung
einzusetzen sind.
Finanzmittel aus dem Aufkommen der Ausgleichszahlung stehen seit 2006 nicht
mehr zur Verfügung. Die in der Vergangenheit noch nicht in den
Erhebungsgebieten zur Förderung eingesetzten Mittel werden nicht mehr zugeteilt.
Das Land NRW wird auch in Zukunft die soziale Wohnraumförderung auf hohem
Niveau halten, um auch weiterhin ausreichend günstigen Wohnraum zur Verfügung
zu stellen. Das Wohnraumförderungsprogramm 2007 wird ein Finanzvolumen von 900
Mio. € haben, das zu über 91 % aus dem Landeswohnungsbauvermögen finanziert
werden soll:
Kompensationszahlungen
des Bundes
für neue Förderungen 79,00 Mio. €
Landeswohnungsbauvermögen 821,00
Mio. €
Insgesamt 900,00
Mio. €
Die Förderung verteilt sich auf folgende Bausteine:
Eigentumsförderung 500,00
Mio. €
Mietwohnungen und Wohnheime 325,00
Mio. €
Investive Bestandsförderung 75,00 Mio. €
Hierin sind Fördermittel enthalten, die im Rahmen der Programmbewirtschaftung
für Maßnahmen im Rahmen besonderer Förderschwerpunkte vorgehalten werden:
Landesprogramm
„Teilhabe für alle“ – Wohnraum
für Menschen mit Behinderungen - 60,00
Mio. €
Projekte aus kommunalen Wohnraumkonzepten 25,00
Mio. €
Experimenteller Wohnungsbau 10,00 Mio. €
5
Förderbestimmungen
Bei der sozialen Wohnraumförderung sind folgende Verwaltungsvorschriften in
der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
-
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Bestimmungen zur Förderung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
(Wohnheimbestimmungen - WHB)
- Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in
Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2006)
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Belegungs- und Mietbindungen im
Wohnungsbestand
6
Förderverfahren
6.1
Durchführung des Bewilligungsverfahrens
Im Interesse der kontinuierlichen Fortsetzung der Wohnraumförderung werden die
Bewilligungsbehörden aufgefordert, die Bewilligungsverfahren Verfahren so zu
gestalten, dass eine gleichmäßige Bewilligungspraxis im Laufe des Jahres
gewährleistet ist. Die Kommunen haben den Bedarf und die langfristige
Vermietbarkeit der geförderten Wohnungen festzustellen.
6.2
Verteilung der Fördermittel
Selbst genutztes Wohneigentum
Mit der Veröffentlichung des WoFP 2007 und nach Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB) und der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in
Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2006) werden die Bewilligungsbehörden
ermächtigt, alle Anträge zu bewilligen, die bereits vorliegen bzw. bis zum
30.11.2007 noch vorgelegt werden und die bewilligt werden können.
Bewilligungsreife Anträge sind unverzüglich zu bewilligen oder durch
Einwilligung in den vorzeitigen Baubeginn/Vertragsabschluss zu belegen.
Mietwohnungen
Die Fördermittel für Mietwohnungen werden den Bewilligungsbehörden budgetiert
zugewiesen. Die Aufteilung der Mittel wird nach dem Verhältnis des prozentualen
Anteils an den zum 31.12.2005 landesweit als wohnungssuchend gemeldeten
Haushalten, die wohnberechtigt im Sinne des WoFG sind, aufgeteilt. Maßgebend
ist die Wohnungssuchendenstatistik der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa). Die
Bewilligungsbehörden sollen die ihnen zugeteilten Fördermittel für
Mietwohnungen zu mindestens 75 % für Wohnberechtigte der Einkommensgruppe A
einsetzen. Die weiteren Einzelheiten der Abwicklung der budgetierten
Mittelzuteilung werden mit dem Zuteilungserlass geregelt.
Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
Förderkontingente für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im
Wohnungsbestand sowie zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutzten
Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden den Bewilligungsbehörden zugewiesen.
Für diese bindungsfreien Förderangebote stehen im Programmjahr 2007 Mittel in
Höhe von 30 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel sind von der
Wohnungsbauförderungsanstalt getrennt zu verwalten, damit sie auch zukünftig
für bindungsfreie Förderangebote eingesetzt werden können.
Neue Mietwohnungen durch Umnutzung und Ausbau und
Erweiterung
Förderanträge zur Förderung neuer Wohnungen nach Nr. 2.1.2 Buchstaben b) und c)
WFB sind dem MBV auf dem Dienstweg mit einer Stellungnahme der Kommune
vorzulegen. Die erforderlichen Fördermittel werden nach dem Muster der Anlage
1, getrennt nach Einkommensgruppe A und B, gemeldet. Das MBV teilt die
Fördermittel den Bewilligungsbehörden projektbezogen zu.
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Das MBV teilt die Mittel zur Förderung der Neuschaffung von Wohnheimplätzen für
Menschen mit Behinderungen oder von baulichen Maßnahmen in Wohnheimen für diese
Zielgruppe nach einem Koordinierungsgespräch und nach Prüfung des Antrags durch
die Bewilligungsbehörde projektbezogen zu. Dies gilt auch für die Neuschaffung
von Mietwohnungen für Menschen mit Behinderungen durch Umbau-/Teilumbau von
Heimen, die für diese Zielgruppe errichtet waren.
Wohnungsbauprojekte mit Pflegewohnheimplätzen im
Quartier und zur Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
Anträge zur Förderung von Wohnungsbauprojekten mit Pflegewohnplätzen im
Quartier und zur baulichen Anpassung und Modernisierung von bestehenden
Altenwohn- und Pflegeheimen sind dem MBV noch vor Abstimmung mit den örtlichen
Trägern der Sozialhilfe und/oder dem Landschaftsverband jeweils bis zum 30.04.,
31.07. und 31.10.07 zur Beratung und Zustimmung vorzulegen. Dem Förderantrag
sind die Pläne, das Nutzungskonzept und ein Prüfvermerk beizufügen. Die
Fördermittel werden projektbezogen zugeteilt.
Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus
Für Maßnahmen in hochverdichteten Wohnanlagen der 1960er und 1970er Jahre sind
für die Konzepte der baulichen Erneuerung und für die verhandelten integrierten
Bewirtschaftungskonzepte das Einvernehmen des Investors, der Gemeinde und des
MBV herzustellen. Die Fördermittel werden nach Anforderung der
Bewilligungsbehörden (Nr. 3.6 RL BestandsInvest 2006) projektgebunden zur
Verfügung gestellt.
6.3
Experimenteller Wohnungsbau
Investitionsvorhaben, die das ausgegebene Thema „Wohnen und Verkehr“ verfolgen,
sollen bis zum 14.09.07 dem MBV eingereicht werden. Im Rahmen eines Wettbewerbs
wird eine Jury die besten Projektplanungen für eine Förderung auswählen. Die
Fördermittel werden alsbald projektbezogen zugeteilt. Die Umsetzung der
Projekte soll dann spätestens im Laufe des Jahres 2008 beginnen.
Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen mit neuen Trägermodellen (z.B.
Genossenschaftsgründungen) sind dem MBV zur Beratung und Entscheidung
frühzeitig vorzulegen. Das MBV wird ggfs. erforderliche Begleitmaßnahmen
initiieren bzw. Fördermittel bereitstellen.
6.4
Kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte
Die Bewilligungsbehörden, insbesondere die Kreise für die ihnen angehörenden
Kommunen, sind aufgefordert, die aus kommunalen Handlungskonzepten entwickelten
Maßnahmen bei der Förderung zugrunde zu legen. Das MBV entscheidet in enger
Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen und den Bewilligungsbehörden über
die mit den örtlichen Akteuren zu vereinbarenden Gegenleistungen und die
Förderkonditionen, die erforderlich sind, um konkrete Maßnahmen aus kommunalen
Handlungskonzepten zu realisieren.
Derartige besondere Förderkonditionen können z.B. in den Bereichen liegen
-
günstige Förderbedingungen bei mittelbarer Belegung
- integrierte Strategien zur Aufwertung von Wohnquartieren
- Fördermaßnahmen für spezifische Zielgruppen
Die
erforderlichen Fördermittel werden projektbezogen zugeteilt.
6.5
Region Bonn / Rhein-Sieg
Der Region Bonn/Rhein-Sieg mit den Bewilligungsbehörden Stadt Bonn und
Rhein-Sieg-Kreis wird auch für das Jahr 2007 ein gemeinschaftliches
Globalbudget von 50 Mio. € als Regelzuweisung zur Verfügung gestellt. Das
Globalkontingent schließt die Anteile am Eigentumsprogramm, die Anteile zur
Förderung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen sowie die Anteile
zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand entsprechend der RL
BestandsInvest 2006 ein.
Die betroffenen Bewilligungsbehörden entscheiden im Rahmen der vorhandenen
Förderangebote über den Einsatz des Budgets in eigener Verantwortung. Die
weiteren Einzelheiten werden mit gesondertem Erlass geregelt.
6.6
Förderzusagen, vorzeitiger Baubeginn
Die Bewilligungsbehörden sind ermächtigt, nach Bereitstellung der Fördermittel
Förderzusagen in eigenem Namen für Rechnung der Wohnungsbauförderungsanstalt
Nordrhein-Westfalen zu erteilen bzw. vorab Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn
zu geben. Zur Erleichterung der automatisierten Datenverarbeitung sind die
Mittel unter der Positionsnummer zu buchen, die sich aus dem
Positionsnummernverzeichnis ergibt. Das Verzeichnis wird von der
Wohnungsbauförderungsanstalt aktualisiert und bekannt gegeben. Mittel derselben
Positionsnummer sind mit dem Gesamtbetrag zu bewilligen.
6.7
Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen im
Wohnungsbestand
Die örtlichen Behörden sind aufgefordert, Anträge zur Förderung des Erwerbs von
Belegungs- und Mietbindungen im Wohnungsbestand nach den Richtlinien zur
Förderung des Erwerbs von Belegungs- und Mietpreisbindungen im Wohnungsbestand
an die Wohnungsbauförderungsanstalt als zuständige Bewilligungsbehörde zu
leiten.
7
Berichtswesen
7.1
Mietwohnungsbau
Soweit eine Bewilligungsbehörde bis zum 30. September 2007 über zugeteilte
Fördermittel für den Mietwohnungsbau noch nicht durch Förderzusage verfügt hat,
hat sie bis zum 15. Oktober 2007 zu berichten, in welchem Zeitraum und für
welche Objekte die noch verfügbaren Fördermittel eingesetzt werden sollen und
die Höhe der dafür benötigten Mittel anzugeben. Gleichzeitig sind ggf.
bewilligungsreife Bauvorhaben zu benennen, die aus den zugeteilten Mitteln
nicht bewilligt werden konnten. Mittel, über die noch nicht verfügt wurde und
für deren Einsatz bis zum Bewilligungsschlusstermin auch keine konkreten
Projekte benannt werden können, gelten als zurückgezogen. Das MBV behält sich
vor, die jeweils noch verfügbaren Fördermittel umzuverteilen. Der
Bewilligungsschlusstermin 1. Dezember 2007 ist einzuhalten.
7.2
Selbst genutztes Wohneigentum
Die Bewilligungsbehörden teilen dem MBV am 10. Juli und 10. Oktober 2007 mit
dem als Anlage 2 beigefügten Formular "Übersicht über die
Abwicklung des Programms „Selbst genutztes Wohneigentum im WoFP 2007“ - die
Anzahl der bis dahin bewilligten und nach dem 31. Dezember 2006 gestellten
Anträge zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums und deren Aufteilung auf
die nach WFB vorgesehenen Fördertypen über die Bezirksregierungen mit. Die Bezirksregierungen
überwachen die genaue Einhaltung der Termine, fassen die eingehenden
Übersichten zusammen und legen sie dem MBV unverzüglich vor.
Zur Vorbereitung auf die Wohnraumförderung im Jahre 2008 melden die
Bewilligungsbehörden den Bezirksregierungen unter Verwendung des Musters der Anlage
3 die am 31. Dezember 2007 vorliegenden Anträge zur Förderung von selbst
genutztem Wohneigentum. Die Bezirksregierungen fassen diese Meldungen in einer
Übersicht zusammen und legen diese bis spätestens 15. Januar 2008 dem MBV vor.
7.3
Miet-Einfamilienhäuser
Die Bewilligungsbehörden teilen dem MBV die zu fördernden Bauvorhaben (mit
Angabe des Bauortes, Investor, Anzahl der zur Förderung vorgesehenen WE) auf
dem Dienstwege mit.
Anlage
2
Anlage
3
- MBl. NRW. 2007 S. 140