Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 8 vom 16.3.2007 Seite 137 bis 156
Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime, des Betriebes LVR – InfoKom und der Krankenhauszentralwäschereien |
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Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime, des Betriebes LVR – InfoKom und der Krankenhauszentralwäschereien
Landschaftsverband Rheinland
Jahresabschlüsse 2005
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime,
des Betriebes LVR – InfoKom
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d.
Landschaftsverbandes Rheinland
v. 1.3.2007 - 06.00 - 00
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in
ihrer Sitzung am 15.12.2006 die Jahresabschlüsse 2005 der Rheinischen
Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen, den Jahresabschluss des Betriebes LVR-InfoKom sowie den Jahresabschluss 2005 der
Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns
oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:
1. Verwendung der Bilanzergebnisse der
Rheinischen Heilpädagogischen Heime
1.1 HPH Bedburg-Hau
Der
Jahresüberschuss von 28.946,74 Euro, den aus Rücklagen entnommenen Betrag von
98.959,12 Euro sowie aus dem Gewinnvortrag 2004 einen Betrag von 2.094,14 Euro,
insgesamt 130.000 Euro, werden in eine freie Gewinnrücklage eingestellt. Der
verbleibende Bilanzgewinn 2005 von 21.897,61 Euro wird auf 2006 vorgetragen.
1.2 HPH Bonn
Der
Bilanzgewinn in Höhe von 262.067,65 Euro wird auf 2006 vorgetragen.
1.3 HPH Düren
Der
Gewinnvortrag aus 2004 in Höhe von 57.028,22 Euro wird mit dem Jahresverlust 2005
in Höhe von 163.966,90 Euro verrechnet. Der daraus resultierende Bilanzverlust
in Höhe von 106.938,68 Euro wird auf 2006 vorgetragen.
1.4 HPH Langenfeld
Der
Bilanzgewinn in Höhe von 156.194,85 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.5 HPH Viersen
Der
Bilanzgewinn in Höhe von 125.193,56 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Verwendung des Jahresüberschusses LVR-InfoKom
Der
Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR InfoKom zum
31.12.2005 von 403.997,75 EUR wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage
eingestellt.
3. Vortrag des Bilanzgewinnes der
Krankenhauszentralwäschereien
Der
Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2005 in Höhe von
36.744,17 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2006 vorgetragen.
Die abschließenden Vermerke der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen
werden nachfolgend wiedergegeben:
Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106
GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinisches Heilpädagogisches
Heim Bedburg-Hau. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005
hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom
25.07.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2005
bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Chancen Lind Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht
der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 15.01.2007
GPA
NRW
Abschlussprüfung-
Beratung - Revision
Im
Auftrag
gez.
Siegert
Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß §
106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Bonn. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum
31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln,
bedient.
Diese hat mit Datum vom
27.07.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung
vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- Lind Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes und stellt die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht
der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 16.01.2007
GPA
NRW
Abschlussprüfung-
Beratung - Revision
Im
Auftrag
gez.
Siegert
Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Düren
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß § 106
GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinisches Heilpädagogisches
Heim Düren. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie
sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom
13.07.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht
der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 16.01.2007
GPA
NRW
Abschlussprüfung-
Beratung - Revision
Im
Auftrag
gez.
Siegert
Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Langenfeld
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß §
106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Langenfeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung
zum 31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln,
bedient.
Diese hat mit Datum vom
25.07.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht
der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 16.01.2007
GPA
NRW
Abschlussprüfung-
Beratung - Revision
Im
Auftrag
gez.
Siegert
Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Viersen
Bestätigungsvermerk
Die GPA NRW ist gemäß §
106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Rheinisches
Heilpädagogisches Heim Viersen. Zur Durchführung der
Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient. Diese hat mit Datum
vom 13.07.2006 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung
vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen Heilpädagogischen Heimes und stellt die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und
eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem
Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3
der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht
der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 16.01.2007
GPA
NRW
Abschlussprüfung-
Beratung - Revision
Im
Auftrag
gez.
Siegert
LVR InfoKom
Abschließender Vermerk
der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher
Abschlussprüfer des Betriebes LVR Infokom. Zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2005 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 03.07.2006 den
nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht von LVR InfoKom
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld von LVR InfoKom sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage von LVR InfoKom. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage von LVR InfoKom
und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand
von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis
:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über
die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht
erforderlich.
Herne, den 13. Februar 2007
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Abschlussprüfung-Beratung-Revision
Im Auftrag
gez. S i e g e r t
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Das GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher
Abschlussprüfer des Betriebes Krankenhauszentralwäschereien des
Landschaftsverbandes Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum
31.12.2005 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln,
bedient.
Diese hat mit Datum vom 25.07.2006 den
nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2005 bis
zum 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe
ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lageberichte
vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz-
und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Das GPA NRW hat den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand
von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über
die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht des GPA NRW nicht
erforderlich.
Herne, den 13. Februar 2007
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Abschlussprüfung –
Beratung - Revision
Im Auftrag
gez. Siegert
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte
können während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim
Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen
werden.
Köln, den 1.3.2007
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW. 2007 S. 149