Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 34 vom 30.12.2011 Seite 725 bis 732

 

5. Nachtrag zur Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

822

5. Nachtrag zur Satzung
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

 

Vom 8. Dezember 2011

 

Die Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2007 (GV. NRW. S. 621, ber. 2008 S. 54), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 24. November 2010 (GV. NRW. S. 683), wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1

 

1. § 40 wird ersatzlos gestrichen.

2. § 42 wird ersatzlos gestrichen.

3. § 43 wird ersatzlos gestrichen.

4. § 44 wird ersatzlos gestrichen.

 

5. § 3 des Anhangs zu § 27 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Beitragsordnung, wird wie folgt geändert:

In Absatz 4, Umlagegruppe KA1 wird im ersten Spiegelstrich „KA5“ ersetzt durch „KA4 oder KA5“.

 

6. § 5 Absatz 5 des Anhangs zu § 27 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Beitragsordnung, wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Halbsatz 1 werden die Wörter „und dem Beginn“ durch die Wörter „und vor dem Beginn“ ersetzt.

b) In Satz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „Teil eines Unternehmens in dem in Satz 1 bezeichneten Zeitraum von einem Unternehmen auf ein anderes bestehendes über“ durch die Wörter „ein Unternehmen oder der Teil eines Unternehmens in dem in Satz 1 bezeichneten Zeitraum auf ein anderes bestehendes über“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Artikel 1 Nummern 1 bis 5 treten am 1. Januar 2012 in Kraft, Artikel 2 Nummer 6 am Tag nach der Veröffentlichung.

 

Münster, den 8. Dezember 2011

 

 

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung

B i e w a l d

 

Der Vorsitzende des Vorstandes

E t s c h e n b e r g

 

 

Genehmigung

 

Der von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen am 8. Dezember 2011 beschlossene Fünfte Satzungsnachtrag wird gemäß § 34 Absatz 1 SGB IV in Verbindung mit § 114 Absatz 2 SGB VII genehmigt.

 

Essen, den 19. Dezember 2011

 

V A 4 – 3541.8.112

 

 

Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

F r i e d r i c h

(Siegel)

 

GV. NRW. 2011 S. 732