Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 42 vom 21.12.2001 Seite 855 bis 864

 

Änderung der Satzung des Wupperverbandes

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Änderung
der Satzung des Wupperverbandes

Vom 10. Dezember 2001

Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Wupperverband (Wupperverbandsgesetz - WupperVG -) vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 40) in der Fassung der Änderung vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 248) hat die Verbandsversammlung am 6. Dezember 2001 folgende Änderungen der Satzung des Wupperverbandes vom 9. August 1994 (GV. NRW. S. 692), zuletzt geändert am 7. Januar 1999 (GV. NRW. S. 47) beschlossen:

1. Zum 1. Januar 2002 wird die Satzung wie folgt geändert:

a) In § 3 Abs. 2 wird die Angabe „10.000 DM“ durch die Angabe „5.000 Euro“ und die Angabe „1.100 DM“ durch die Angabe „550 Euro“ ersetzt.

b) In § 13 Abs. 2 S. 1 wird die Angabe „10 Mio DM“ durch die Angabe „5 Mio Euro“ ersetzt.

c) In § 19 Abs. 1 wird die Angabe „60.000 DM“ durch die Angabe „30.000 Euro“ und die Angabe „30.000 DM“ durch die Angabe „15.000 Euro“ ersetzt.

2. Zum 1. Januar 2003 wird die Satzung wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „Verschmutzerbeitrag C - Fäkabehandlung“ gestrichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Wupperverbandsgesetzes gegen die Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift oder die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2001 -Az.: IV - 6 - 53.49.01- gemäß § 11 Abs. 2 WupperVG genehmigte Satzungsänderung sowie der Hinweis gemäß § 11 Abs. 5 WupperVG werden hiermit gemäß § 11 Abs. 4 WupperVG bekanntgegeben.

Wuppertal, den 10. Dezember 2001

Der Vorstand

W i l l e

Genehmigung

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Wupperverband - WupperVG - vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993, S. 40), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), genehmige ich die von der Verbandsversammlung des Wupperverbandes am 6. Dezember 2001 unter den TOP's 10 und 11 beschlossene „Änderung der Satzung für den Wupperverband“ für den Wupperverband.

Düsseldorf, den 6. Dezember 2001

Im Auftrag:

V a l e n t i

GV. NRW. 2001 S. 862