Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 3 vom 6.2.2009 Seite 29 bis 52

 

Bekanntmachung des Vorhabens des Forschungszentrums Jülich GmbH, die Reaktoranlage FRJ-2 einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenanlagen stillzulegen und vollständig abzubauen

Bekanntmachung des Vorhabens
des Forschungszentrums Jülich GmbH, die Reaktoranlage FRJ-2 einschließlich
ihrer Hilfs- und Nebenanlagen stillzulegen und vollständig abzubauen

 

Vom 20. Januar 2009

 

Datum der Bekanntmachung: 6. Februar 2009

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME) macht als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung 1 Folgendes öffentlich bekannt:

 

Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52425 Jülich, als Genehmigungsinhaber der Betriebsgenehmigungen gemäß § 7 Abs. 1 AtG für die auf ihrem Betriebsgelände befindliche Reaktoranlage FRJ-2 hat mit Schreiben vom 27. April 2007, überarbeitet mit Schreiben vom 15. Dezember 2008, beantragt, die Reaktoranlage FRJ-2 einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenanlagen gemäß § 7 Abs. 3 Atomgesetz 2 stillzulegen und abzubauen.

 

Entsprechend dem Ergebnis der Antragskonferenz, den Prüfanmerkungen der im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren hinzugezogenen Sachverständigen und der sich daraus ergebenden Überarbeitung der Antragsunterlagen sowie aufgrund der Tatsache, dass die Entsorgung der Kernbrennstoffe im dritten Quartal 2008 abgeschlossen wurde, wird von der Antragstellerin im Wesentlichen die Genehmigung des folgenden Vorhabens beantragt:

 

Restbetrieb der Anlagen, Anpassung des Restbetriebes an die sich während des Abbaus ändernden Anlagenzustände und spätere Beendigung des Restbetriebes nach Abschluss des Abbaus,

 

Nutzungsänderungen von Gebäuden, Gebäudeteilen, Räumen, Raumbereichen und Flächen,

 

Errichtung, Betrieb und anschließender Abbau von Systemen und Komponenten, die für den Abbau der Reaktoranlage und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen erforderlich oder der Optimierung der eingesetzten Verfahren dienlich sind,

 

Abbau der Reaktoranlage und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen,

 

Umgang mit und Abgabe von radioaktiven Stoffen, Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft, Freigabe von Reststoffen, Komponenten und Anlagenteilen, Gebäuden und Bodenflächen

 

– sowie abschließende Entlassung der Anlage aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes.

 

Die Antragstellerin hat des Weiteren angeregt, die sofortige Vollziehung der beantragten Maßnahmen anzuordnen.

 

Die Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den im Folgenden genannten Unterlagen gemäß § 6 der AtVfV:

 

– Antrag,

– Sicherheitsbericht "Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen",

– Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben "Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen" und

– Kurzbeschreibung "Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen".

 

Der Antrag, der Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die Kurzbeschreibung des Vorhabens liegen in der Zeit vom

16. Febr. 2009 bis einschl. 15. April 2009

während der Dienststunden

a) im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner); (Dienststunden: montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr)

und

b) in der Stadtverwaltung der Stadt Jülich, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, Obergeschoss des neuen Rathauses, Zimmer 311 (Dienststunden: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr)

zur Einsicht aus.

 

Die Kurzbeschreibung wird auf Verlangen überlassen.

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim MWME NRW und bei der Stadtverwaltung der Stadt Jülich erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung erhobener Einwendungen auf das Vorhaben "Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 und ihrer Hilfs- und Nebenanlagen", d.h. auf die Durchführung der beantragten Maßnahmen auf dem entsprechenden Betriebsgelände der FZJ GmbH beschränken.

 

Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Ein Termin für die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt und in gleicher Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht. In dem Erörterungstermin werden Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, wenn außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Düsseldorf, den 20. Januar 2009

423 – 8943 FRJ-2 – 7/10 – 5.2

 

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1

Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819).

 

2

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793)

 

 

Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Volker  D ö r i n g

 

GV. NRW. 2009 S. 41