Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 17 vom 14.7.2009 Seite 349 bis 378

 

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

1112

Gesetz
zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

 

Vom 30. Juni 2009

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz
zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

 

Artikel 1

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

 

Das Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), wird wie folgt geändert:

 

1. 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„4) Gesetzliche Mitgliederzahl ist die Zahl der nach Absatz 2 und 3 in jedem Wahlgebiet zu wählenden Gesamtzahl von Vertretern. Sie erhöht sich um die nach § 33 Absatz 3 zuzuteilenden weiteren Sitze. Sie vermindert sich um die nach § 33 Absatz 6 unbesetzt bleibenden Sitze.“

 

2. § 33 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird aufgehoben.

b) Die Absätze 4 bis 7 werden Absätze 3 bis 6.

c) In dem neuen Absatz 4 wird in Satz 1 die Angabe „und 3“gestrichen.

 

3. In § 50 Absatz 1 und 2 wird die Bezeichnung „Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik“ jeweils durch die Bezeichnung „Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT. NRW)“ ersetzt.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 30. Juni 2009

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

(L. S.)

Der Innenminister

Dr. Ingo  W o l f

 

Die Justizministerin

Roswitha  M ü l l e r-P i e p e n k ö t t e r

GV. NRW. 2009 S. 372