Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 19 vom 24.8.2011 Seite 393 bis 408

 

Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung

1112

Berichtigung der Zehnten Verordnung
zur Änderung der Kommunalwahlordnung

 

Vom 27. Juli 2011

 

Die o.g. Verordnung vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300) wird wie folgt berichtigt:

1. Das Datum der Verordnung wird in der Überschrift vom „6. Juni 2011“ in „27. Juni 2011“ geändert.

 

2. Die zu Nummer 7 darzustellende Anlage 26c wird wie folgt berichtigt:

a) Die Bezeichnung „Anlage 26c zu § 75d i.V.m. § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO“ wird durch die Bezeichnung „Anlage 26c zu § 75d i.V.m. § 61 Abs. 6 Satz 1 KWahlO“ ersetzt.

b) Ziffer IV a wird wie folgt gefasst:

a)* bei mehreren zugelassenen Wahlvorschlägen

**dass der/die Bewerber/in ............................ (Wahlvorschlag Nr. ............................ ) mit ............................ Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.

**dass keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint hat und damit eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen stattfindet.

**dass der/die Bewerber/in …………….. (Wahlvorschlag Nr.: …..) mit ………….. Stimmen und der/die Bewerber/in …………….. (Wahlvorschlag Nr.: …..) mit ………….. Stimmen die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben und an der Stichwahl teilnehmen.

**dass zur Teilnahme an der Stichwahl unter den Bewerbern/Bewerberinnen …………….. (Wahlvorschlag Nr.:…..) und …………. (Wahlvorschlag Nr.: …..) mit jeweils ……….. erzielten Stimmen ein Losentscheid erforderlich ist.

 

Das von dem/der Wahlleiter/in zu ziehende Los entfiel auf den/die Bewerber/in …………….. (Wahlvorschlag Nr.: …..).

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass dieser/diese Bewerber/in neben dem/der Bewerber/in ……………..(Wahlvorschlag Nr.:…..), der/die mit ………… Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat, an der Stichwahl teilnimmt.

 

Düsseldorf, den 27. Juli 2011

 

 

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

S c h e l l e n

GV. NRW. 2011 S. 394