Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 26 vom 29.11.2011 Seite 565 bis 588

 

Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

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Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise
untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

 

Vom 22. November 2011

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise
untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

 

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 662), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750), wird wie folgt geändert:

 

1. In § 20 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender neuer Satz 5 eingefügt:

„Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten.“

 

2. Nach dem neuen Satz 5 wird ein neuer Satz 6 eingefügt.

„Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen.“

 

3. Der bisherige Satz 5 wird wie folgt neu gefasst und wird zu Satz 7:

„Bei Fixierungen ist eine ständige persönliche Beobachtung mit kontinuierlicher Kontrolle der Vitalfunktionen durch eine Sitzwache sicherzustellen.“

 

Der bisherige Satz 6 wird Satz 8.

 

Düsseldorf, den 22. November 2011

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

Hannelore  K r a f t

(L. S.)

Der Finanzminister

Dr. Norbert  W a l t e r-B o r j a n s

 

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

 

Der Justizminister

Thomas  K u t s c h a t y

 

Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Barbara  S t e f f e n s

 

GV. NRW. 2011 S. 587