Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 34 vom 30.12.2011 Seite 725 bis 732

 

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) - Änderung des § 65 Abs. 1 und 2

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Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) -
Änderung des § 65 Abs. 1 und 2

 

Vom 22. Dezember 2011

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) –
Änderung des § 65 Abs. 1 und 2

 

Die Landesbauordnung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272), wird wie folgt geändert:

 

1. § 65 Absatz 1 Nummer 44 wird wie folgt geändert

„44. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:

a) Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete Nebenanlagen,

b) Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe, außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.

 

2. § 65 Absatz 2 wird wie folgt geändert

a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

„2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,“.

 

b) Als Nummer 3 wird neu eingefügt:

„die mit Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,“.

 

c) Als Nummer 4 wird neu eingefügt:

„die mit Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes, außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Mischgebieten,“.

 

d) Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 5 bis 8.

 

Düsseldorf, den 22. Dezember 2011

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

Hannelore  K r a f t

(L. S.)

Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr

Harry Kurt  V o i g t s b e r g e r

 

Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz

Johannes  R e m m e l

 

GV. NRW. 2011 S. 729