Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 20 vom 2.8.2006 Seite 347 bis 358
Bekanntmachung Vom 22. Juni 2006
Bekanntmachung
„Das Anliegen
der Volksinitiative wird abgelehnt. Der Landtag stellt fest, dass er die
Volksinitiative damit abschließend behandelt hat.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt hiermit gemäß § 4
Abs. 5 Satz 3 VIVBVEG.
Düsseldorf, den 22. Juni 2006
Präsidentin des
Landtags