Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 27 vom 30.6.2015 Seite 481 bis 494

 

Bekanntmachung Vom 20. Mai 2015

Bekanntmachung
Vom 20. Mai 2015

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 einstimmig beschlossen, dass die Volksinitiative gemäß Artikel 67 a der Landesverfassung mit der Bezeichnung „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung“ (Kurzbezeichnung „G9-jetzt!“) alle Voraussetzungen nach § 1 Absätze 2 bis 5 und § 3 VIVBVEG erfüllt hat. Damit ist diese Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird sich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach der Beschlussfassung abschließend mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.

Düsseldorf, den 20. Mai 2015

Präsidentin des Landtags

Carina  G ö d e c k e

GV. NRW. 2015 S. 487