Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 29 vom 10.7.2015 Seite 509 bis 538

 

Bekanntmachung Vom 24. Juni 2015

Bekanntmachung
Vom 24. Juni 2015

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 mehrheitlich folgenden Beschluss im Rahmen der Befassung mit der Volksinitiative „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung“ (Kurzbezeichnung: G9-jetzt!) gefasst:

„1. Dem Anliegen der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „G9-jetzt!“ wird nicht gefolgt.

2. Der Landtag hat das Anliegen der Volksinitiative damit abschließend behandelt.“

Düsseldorf, den 24. Juni 2015

Präsidentin des Landtags

Carina  G ö d e c k e

GV. NRW. 2015 S. 537