Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 32 vom 7.8.2015 Seite 549 bis 558

 

Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung

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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb
schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I
(PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung vom 27. Juli 2015 (GV. NRW. S. 547) wird wie folgt berichtigt:

Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt:

Artikel 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Regelungen in § 1a Absatz 4 finden erstmals am 1. Januar 2016 Anwendung.“

GV. NRW. 2015 S. 550