Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 3 vom 18.1.2017 Seite 107 bis 120

 

Berichtigung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2017

Berichtigung
der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
im ersten Fachsemester
für das Sommersemester 2017

Die Anlage 3 der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2017 vom 20. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 52) ist wie folgt zu berichtigen:

Im Studiengang „Soziale Arbeit“ ist in der Spalte der FH DO die Angabe „245“ durch die Angabe „265“ zu ersetzen.

GV. NRW. 2017 S. 120