Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 19.12.2018 Seite 683 bis 728

 

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont)

77

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung
über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde
für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens
zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes
für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont
(Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont)

Vom 21. November 2018

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 11. Oktober / 25.Oktober 2018 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont) abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 21. November 2018

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Dr.  B o t t e r m a n n

GV. NRW. 2018 S. 723