Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 52 vom 14.7.2021 Seite 877 bis 892

 

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Nachdem am 22. Juni 2021 die Ratifikationsurkunden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg gemäß seines Artikels 8 Absatz 1 Satz 2 am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.

         

Düsseldorf, 29. Juni 2021                                Der Ministerpräsident

                                                                         des Landes Nordrhein-Westfalen

                                                                        

                                                                         Armin  L a s c h e t          

GV. NRW. 2021 S. 889